Garant für eine wirtschaftliche Produktion

Eine hygienische und seuchenfreie Tierproduktion wirkt sich positiv auf die Tiergesundheit aus. Mit verschiedenen Vorkehrungen kann man seinen Tierbestand wirksam schützen.

Aborte und Totgeburten bei Schweinen sind melde- und untersuchungspflichtig. Bild: Die Grüne, März 2021
Aborte und Totgeburten bei Schweinen sind melde- und untersuchungspflichtig. Bild: Die Grüne, März 2021

Nutztierhalter sind verpflichtet, ihre Tiere in einer Form zu halten und mit ihnen so umzugehen, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Sie haben die Tiere entsprechend zu betreuen und zu pflegen und die notwendigen Massnahmen zu treffen, um sie gesund zu erhalten. Hierbei gewinnt die Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmassnahmen zunehmend an Bedeutung. Wer Tiere hält, betreut oder behandelt, ist verpflichtet, den Ausbruch einer Seuche und jede verdächtige Erscheinung, die den Ausbruch einer solchen befürchten lässt, unverzüglich einem Tierarzt zu melden.

Anlässlich der Primärproduktionskontrollen werden der Gesundheitszustand und die Pflege der Tiere kontrolliert. Die Tiere müssen sauber und gesund sein. Kranke und verletzte Tiere müssen bedürfnisgerecht untergebracht (eventuell separiert), behandelt und speziell betreut werden. Dabei wird auch auf einen ausreichenden Nährzustand und eine regelmässig und fachgerecht durchgeführte Klauen- und Hufpflege geachtet. Bei Milchtieren spielt zusätzlich die Beurteilung der Eutergesundheit anhand der Milchkontrolldaten eine wichtige Rolle (siehe auch Teil 2, Milchhygiene Nr.11/23).

Vorsicht bei Abort

Aborte oder Fruchtbarkeitsprobleme können ein Indiz für eine Tierseuche sein. Tierhaltende müssen jeden Abort bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen einem Tierarzt melden. Dieser sorgt dafür, dass die notwendigen Laboruntersuchungen durchgeführt werden; als Probematerial dienen der abortierte Fötus oder Embryo, die Nachgeburt und das Blut des Muttertiers.

Guter Kontakt

Die tierärztliche Betreuung in einer Tierhaltung muss sichergestellt sein. Ein guter Kontakt und eine funktionierende Zusammenarbeit mit dem Bestandestierarzt ist ein zentrales Element für eine rentable und verantwortungsvolle Tierproduktion. Die Kontrollperson überprüft die tierärztliche Betreuung und stellt Fragen darüber, zum Beispiel nach der Häufigkeit und Frequenz der tierärztlichen Besuche. Bei Betrieben mit einem Tierarzneimittelvertrag muss mindestens jährlich ein Betriebsbesuch durch den Tierarzt durchgeführt und dokumentiert werden (siehe auch Teil 1, Tierarzneimittel, Nr. 7/23).

Wenn sich anlässlich der Kontrolle kranke Tiere im Bestand befinden, wird nachgefragt, ob eine tierärztliche Beurteilung stattgefunden hat und ob beziehungsweise wann die Tiere behandelt wurden. Dabei werden auch die Einträge im Behandlungsjournal kontrolliert. Häufige Beispiele, die angetroffen werden, sind Husten, Durchfall und Kümmern, Lahmheiten und Klauenleiden oder Euterentzündungen bei Milchtieren.

Schema einer Risikoanalyse für mögliche Biosicherheitsmassnahmen. Bild: zVg.
Schema einer Risikoanalyse für mögliche Biosicherheitsmassnahmen. Bild: zVg.

Externe und interne Biosicherheit

Unter Biosicherheit versteht man die Gesamtheit aller Massnahmen, die Tierhaltende ergreifen können, um das Risiko eines Eintrags von Krankheitserregern in den Bestand und das Ausbreiten innerhalb des Bestandes zu minimieren. Es lohnt sich, sich vorgängig Gedanken zu den grössten Risikofaktoren im eigenen Betrieb zu machen. Dabei kann man grundsätzlich unterscheiden zwischen «externer Biosicherheit» (Eintrag von aussen, zum Beispiel durch Tierzukäufe oder Personen/Fahrzeuge) und «interner Biosicherheit» (Verschleppung von Keimen innerhalb des Bestands, zum Beispiel durch falsche Arbeitsabläufe oder ungenügende Reinigung und Desinfektion). Gerade die hochaktuelle Vogelgrippe oder die drohende Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest verdeutlichen, wie wichtig es ist, den eigenen Tierbestand mit geeigneten Massnahmen zu schützen.

Einige Tipps für praktikable Biosicherheitsmassnahmen:

– Umgebung: Schutz vor Eintritt durch unberechtigte Personen und vor Kontakt mit Wildtieren, Abgrenzung von Weiden und Auslaufflächen.

– Personal: Wichtig sind saubere Schuhe und Arbeitskleider, eine Handwaschgelegenheit, ein Desinfektionsbecken für Stiefel, Kleider- und Schuhwechsel zwischen Betrieben/Stallungen (je nach Risiko).

– Besucher: Müssen auf ein Minimum reduziert werden, falls nötig mit Zutrittsregelung inkl. Dokumentation, Tenuewechsel, kein direkter Tierkontakt, Fahrzeuge ausserhalb des Tierareals.

– Futter: Keine Speisereste verfüttern, kein Futter/keine Einstreu aus Risikogebieten zukaufen.

– Betriebsinterne Massnahmen: Strikte Hygienemassnahmen mit regelmässiger Reinigung und Desinfektion, korrekter Tierentsorgung, Kontrolle und Bekämpfung von Nagern und Insekten.

– Tierverkehr: Vorsicht bei Tierbewegungen und -zukäufen (jeder Tierverkehr birgt ein Risiko).

Anlässlich der Primärproduktionskontrollen im Jahr 2022 kam es im Kanton St. Gallen bei 8,5 Prozent und in den Kantonen beider Appenzell bei neun Prozent der Betriebe zu Beanstandungen im Bereich der Tiergesundheit. Die häufigsten Beanstandungen betrafen die nicht gemeldeten Aborte.

Serie Primärproduktion

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen (AVSV) und das Veterinäramt beider Appenzell werden in einer vierteiligen Artikelserie über die vier Themenbereiche Tierarzneimittel, Milchhygiene, Tiergesundheit und Tierverkehr berichten. Das sind wichtige Themen in der Nutztierhaltung, welche bei der Primärproduktionskontrolle (früher bekannt als «Blaue Kontrolle») überprüft werden. pd.

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