Sicher Stapler und Teleskoplader fahren

Die Lernenden der landwirtschaftlichen Grundbildung absolvieren ab diesem Jahr die Hebefahrzeugprüfung nach den Vorgaben der Suva. Die Ausbildung ist Pflicht.

Hebefahrzeuge ermöglichen es auf Landwirtschaftsbetrieben, verschiedenste Arbeiten effizient und körperschonend zu erledigen. Bei falscher Bedienung bergen Hebefahrzeuge allerdings zahlreiche Gefahren. Seit 2017 besteht eine Ausbildungspflicht. Was für Gewerbe- und Industriebetriebe schon längst Praxis ist, gilt nun auch für die Landwirtschaft. Alle Mitarbeitenden, die Hebefahrzeuge der Kategorien R1 (Gegengewichtsstapler) und R4 (Teleskoplader) bedienen, müssen einen Ausbildungsnachweis besitzen. Ausnahmen gibt es bei familieneigenen Angestellten. Hoflader, Kompaktlader, Frontlader und am Traktor angebaute Heckstapler sind von der Richtlinie nicht erfasst. Hier gilt lediglich eine Instruktionspflicht.

Lernende können die Fahrpraxis an verschiedenen Posten trainieren. Bild: mk.
Lernende können die Fahrpraxis an verschiedenen Posten trainieren.

Neues Bildungsangebot

Die angehenden Landwirtinnen und Landwirte des Lehrbetriebsverbunds Landwirtschaft SG/AR/AI/FL absolvieren jeweils im zweiten Lehrjahr einen überbetrieblichen Kurs (ÜK), in dem ihnen der korrekte Umgang mit den Hebefahrzeugen vermittelt wird. Neu ab diesem Jahr ist die theoretische und praktische Prüfung nach den Vorgaben der Suva obligatorisch für die Lernenden. In den zwei Kurstagen werden die Module in theoretischen und praktischen Sequenzen vermittelt. Die Lernenden sollten nach der Ausbildung in der Lage sein, durch sichere und verantwortungsbewusste Fahrzeugbedienung sich selbst und Dritte zu schützen.

Neben den beiden Kategorien R1 und R4 werden die Lernenden gemäss den Vorgaben für die überbetrieblichen Kurse auch auf Hof- und Frontlader geschult. Die Instruktoren sind selbst Landwirte und können deshalb auf die spezifischen Anforderungen in der Landwirtschaft eingehen. Durch den Wechsel aus Theorie, Postenarbeiten und Fahrpraxis können die Teilnehmenden die Kursinhalte gut aufnehmen.

Sicher trainieren

Die Lernenden können ihre Fahrpraxis an verschiedenen Posten trainieren. So müssen sie zum Beispiel den Stapler durch einen Parcours lenken, diverse Ladungen auf verschiedene Arten stapeln oder das Fahrzeug korrekt an den nächsten Fahrer übergeben. Die Sicherheit steht dabei immer im Zentrum. So wird mit den Kursteilnehmenden die Kontrolle des Fahrzeugs vor der Fahrt und das Abziehen des Schlüssels nach der Fahrt geübt.

Am Schluss des Kurses wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung kontrolliert, ob die Lernenden das Fahrzeug beherrschen und die Regeln korrekt umsetzen.

Die Finanzierung der überbetrieblichen Kurse liegt in der Verantwortung der Branche. Da der gesamte Berufsstand von einem hohen Bildungsstandard profitiert, werden die Kosten der überbetrieblichen Kurse nicht alleine den Lehrbetrieben zugewiesen, sondern von der gesamten Branche getragen. Eine alleinige Belastung der Ausbildungsbetriebe mit den Ausbildungskosten wäre ungerecht und den Lehrbetrieben nicht zuzumuten. Alle Betriebe müssen sich an der Finanzierung der Berufsbildung solidarisch beteiligen und zahlen abhängig von der Fläche (LN) des Betriebs in einen Berufsbildungsfonds ein.

Die Einzahlung in den Berufsbildungsfonds wurde durch den Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt. Mit dem Berufsbildungsfonds werden Entwicklung, Aktualisierung und Qualitätssicherung der landwirtschaftlichen Bildung bezahlt. Der grösste Teil der jährlichen Aufwendungen betrifft den Lernort überbetrieblicher Kurse.

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