Hilfe beim Entfernen von Stacheldraht

Der Stacheldraht im Lebensraum von wildlebenden Tieren hat seine Berechtigung verloren. Die seit Oktober 2021 umzusetzende Regelung verbannt den Stacheldraht weitgehend aus dem Kanton St. Gallen. Betroffene Landwirtinnen und Landwirte können vom Verein St. Galler Wanderwege beim Rückbau der Zäune unterstützt werden.

Der Rückbau von Stacheldraht auf Wanderwegen wird vom Verein St. Galler Wanderwege finanziell unterstützt. Bild: Jürg Schaufelberger
Der Rückbau von Stacheldraht auf Wanderwegen wird vom Verein St. Galler Wanderwege finanziell unterstützt. Bild: Jürg Schaufelberger

Seit 1. Oktober 2021 ist die gesetzliche Regelung in Kraft, mit welcher der Stacheldraht im Kanton St. Gallen weitgehend verboten ist. Nun gilt:

– Neuanlagen mit Stacheldraht sind verboten.

– Ausserhalb des Sömmerungsgebietes ist Stacheldraht verboten, er muss bis zum 30. September 2025 zurückgebaut werden.

– Lediglich im Sömmerungsgebiet ist Stacheldraht zugelassen. Er muss jedoch ausserhalb der Sömmerungszeit abgelegt werden.

Finanzielle Hilfe für Landwirte

Der Verein St. Galler Wanderwege möchte den Rückbau und Ersatz von Stacheldraht entlang von Wanderwegen und bei Weidedurchgängen im ganzen Kanton St. Gallen vorantreiben.

Die Entschädigung erfolgt mit einer Pauschale von zwei Franken pro Laufmeter Länge des Zauns für den Rückbau von Stacheldraht.

Nicht nur finanzielle Hilfe

Für Weidedurchgänge am Wanderweg stellen der Verein St. Galler Wanderwege kostenlos Kippstangen zur Verfügung. Wenn durch andere selbstschliessende Tore ein Durchgang wesentlich verbessert werden kann, so wird dies mit bis zu 100 Franken pro Stück unterstützt.

Für die Aktion stellen die St. Galler Wanderwege rund 40 000 Franken zur Verfügung. Es werden Projekte unterstützt, bei denen der Stacheldraht maximal 15 Meter entfernt entlang dem Wanderweg verläuft. Je näher der Stacheldraht ist, desto höher die Priorität. Ebenso sind Beiträge für neue Weidedurchgänge möglich sowie der Rückbau von Stacheldraht bis 25 Meter auf beiden Seiten davon, sofern das Budget ausreicht bis 100 Meter auf beiden Seiten des Durchgangs.

Mitarbeiter der St. Galler Wanderwege können bei den Arbeiten mithelfen. Diese Leistung ist für den Antragsteller kostenlos und schmälert die erwähnten Beiträge nicht. pd.

Für weitere Auskünfte steht die Geschäftsstelle zur Verfügung sowie auch der jeweilige Regionschef der St. Galler Wanderwege. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf der Webseite www.sg-wanderwege.ch zu finden.

Gesuche einreichen

Anträge können ab sofort eingereicht werden, die Eingabefrist ist der 1. Oktober. Das entsprechende Formular kann auf der Geschäftsstelle angefordert werden oder auf folgenden Webseiten bezogen werden:

www.sg-wanderwege.ch

www.bauern-sg.ch

Der Antrag muss vor dem Rückbau erfolgen, er kann in Papierform oder per Mail eingereicht werden. Beizulegen sind Fotos vom aktuellen, ursprünglichen Zustand. Die Realisierung muss bis 31. Dezember erfolgen. pd.

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