Angehende Landwirte in Verkehrssicherheit geschult
Landwirtschaftliche Maschinen sind täglich auf der Strasse unterwegs. Doch kennen angehende Landwirte alle Vorschriften? Wie viel darf ein Anhänger wiegen, wie gross darf der Frontüberhang sein? Bei einem Schulungstag in Salez erhielten sie praxisnahe Tipps und Einblicke – auch durch die Polizei.

Im Rahmen des dritten Lehrjahres konnten die angehenden Landwirte an einem speziellen Schulungstag ihr Wissen rund um die Verkehrssicherheit auffrischen und vertiefen. An drei Posten wurden unterschiedliche Themen behandelt.
Die Lernenden beschäftigten sich mit der pneumatischen Zwei-Leiter-Bremsanlage und lernten, worauf bei deren Funktion und Wartung besonders zu achten ist. «Guet bunde isch halb gfahre»: Rundballen, Paloxen und IBC-Container wurden fachgerecht gesichert, damit bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver kein Sicherheitsrisiko entsteht. Besonders eindrücklich war die Berechnung des Adhäsionsgewichtes: Wie viel Gewicht muss auf den angetriebenen Achsen lasten, um die erforderlichen 22 Prozent vom Gesamtzuggewicht zu gewährleisten? Und wie hoch sind Anhänge- und Stützlast?
Überhänge, Sicht und Gewichte
«So ein geprüftes Kamerasystem ist aber teuer», dachten sich wohl einige. Sobald ein Anbaugerät, gemessen von der Mitte des Lenkrads bis zur Vorderkante, mehr als vier Meter (maximal fünf Meter) nach vorne ragt, ist ein solches Kamerasystem vorgeschrieben. Anhand der beiden Monitore konnten die Lernenden testen, wie gut die Sichtbarkeit und die Bildqualität der Kameras und Monitore sind, damit der Querverkehr an Kreuzungen sicher beobachtet werden kann.

Sichtbarkeit des Fahrzeugs
Damit die Lenkfähigkeit des Traktors gewährleistet ist, muss zudem die Gewichtsverteilung beachtet werden: Laut Gesetz müssen mindestens 20 Prozent des Betriebsgewichts auf der Lenkachse lasten. Ebenfalls wichtig ist der Schutz gefährlicher Bauteile sowie die Sichtbarkeit der Anbaugeräte mittels Beleuchtung, Markiertafeln und Schutzvorrichtungen. Anhänger am Unterlenker dürfen nur mitgeführt werden, wenn die «Anhängelast am Unterlenker» im Fahrzeugausweis eingetragen ist.
Thomas Rutz von der Kantonspolizei St. Gallen vermittelte den Lernenden die rechtlichen Grundlagen, welche im Strassenverkehr für landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten. Besonders anschaulich erklärte er die Konsequenzen bei Gesetzesübertretungen oder Verkehrsunfällen. Für die Lernenden war es eine wertvolle Gelegenheit, direkt mit einem Fachmann der Polizei zu diskutieren, offene Fragen aus dem Praxisalltag zu klären und auch die Problemstellungen aus Sicht der Polizei einmal selbst zu «erleben».
Der Schulungstag bot den angehenden Landwirten eine ideale Gelegenheit, ihr Wissen aufzufrischen und zahlreiche Tipps für den Berufsalltag mitzunehmen. Sicherheit auf der Strasse beginnt mit dem eigenen Know-how – und genau hier setzte dieser lehrreiche und praxisnahe Ausbildungstag an.
