Mutterkuh-Tagung gibt Tipps zu Strafverfahren

An der Regionaltagung Ostschweiz von Mutterkuh Schweiz vom Samstag, 7. Februar 2026 wurde Jürg Reicherter aus Frümsen für den Vorstand nominiert. Neben Infos aus dem Verein stand das Referat von Michael Ritter im Mittelpunkt. Der Rechtsanwalt beleuchtete die Tücken von Strafverfahren in der Landwirtschaft und gab Tipps.

Michael Ritter, Hanspeter Seifert, Esther Manser und Hansandrea Marugg informierten an der Regionaltagung Ostschweiz von Mutterkuh Schweiz.
Michael Ritter, Hanspeter Seifert, Esther Manser und Hansandrea Marugg informierten an der Regionaltagung Ostschweiz von Mutterkuh Schweiz.

«Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, wird Ihnen einer gestellt.» So werden in amerikanischen Krimiserien mutmassliche Übeltäter auf ihre Rechte aufmerksam gemacht, bevor sie meist in Handschellen in Polizeigewahrsam abgeführt werden. Ganz so dramatisch geht es bei Vergehen in der Landwirtschaft nicht zu, doch reicht die Ankündigung eines Strafverfahrens oft, um Betroffene massiv unter Druck zu setzen. Aus Unsicherheit oder dem Drang, sich zu rechtfertigen, reden sie sich um Kopf und Kragen.

Wie ein Strafverfahren abläuft und wie man sich in solchen Situationen besser verhält, erklärte Rechtsanwalt Michael Ritter von der Ritter Koller AG in Möhlin an der Regionaltagung Ostschweiz von Mutterkuh Schweiz im Landwirtschaftlichen Zentrum in Salez. Aus seiner Berufspraxis zeigte er auf, wo die juristischen Fallstricke lauern. Er gab wertvolle Verhaltenstipps für den Ernstfall mit auf den Weg.

Bio-Weide-Beef vor der Fusion

Über Aktualitäten, laufende Projekte, Ziele im Hinblick auf die Agrarpolitik 2030 sowie die Marktlage informierten Hansandrea Marugg, Vizepräsident, und Esther Manser, Leiterin Labelverkauf und stellvertretende Geschäftsführerin von Mutterkuh Schweiz. Eine positive Entwicklung zeichnet sich beim Bio-Weide-Beef ab. Das 1999 gegründete Biolabel gehört der Migros-Gruppe und wurde bis 2024 über die Interessengemeinschaft IG Bio-Weide-Beef organisiert, die Richtlinien, Produzentenlisten und Vermarktung koordinierte. 2024 hat die Interessengemeinschaft die administrative Geschäftsleitung an Mutterkuh Schweiz delegiert, blieb aber rechtlich eigenständig. Nach verschiedenen Abklärungen stimmen die IG Bio-Weide-Beef und Mutterkuh Schweiz an ihren Vereinsversammlungen im März über eine Fusion der beiden Organisationen ab.

Gespannt verfolgten die Mitglieder das Referat von Rechtsanwalt Michael Ritter.
Gespannt verfolgten die Mitglieder das Referat von Rechtsanwalt Michael Ritter.

Gesunde Tiere, beste Qualität

Wie in der gesamten Branche waren auch bei Mutterkuh Schweiz die Ziele für die Agrarpolitik 2030 ein zentrales Thema. «Bei der AP 2030 gehen die Meinungen auseinander. Jede Organisation will die bestmöglichen Bedingungen für ihre Mitglieder aushandeln», bemerkte Hansandrea Marugg und verwies auf die natürliche Ressourcengrundlage der Mutterkuhhal-ter. «Wir bewirtschaften grosse Flächen, die sich nur für Gras und Raufutter eignen. Unser Ziel ist, mit gesunden Tieren beste Fleischqualität zu produzieren.» Dazu brauche es eine gezielte Förderung der Rindviehhaltung durch höhere Direktzahlungen und den konsequenten Erhalt des Graslands.

Knappes Angebot

Mutterkuh Schweiz verzeichnete im vergangenen Jahr ein erneutes Wachstum. Zu den 5968 Mitgliedern, 5776 Betrieben und 103 244 Mutterkühen (Stand 31.12.2024) kamen im Jahr 2025 40 Betriebe und rund 5000 Mutterkühe dazu. Diese positive Bilanz wird jedoch getrübt durch die Blauzungenkrankheit, die den Züchtern schwer zu schaffen macht. Das zeigt sich drastisch in den Geburtenzahlen, die zwischen Sommer 2024 und 2025 um über 6500 Kälber gesunken sind. «Diese Tiere werden fehlen, denn Rindfleisch ist gefragt», bedauert Esther Manser. Sie rät den Bauern deshalb dringend zur Impfung.

Der Markt zeigte sich 2025 für die Rindfleischproduzenten mit stabilen bis hohen Preisen und reger Nachfrage überwiegend positiv. Die Kehrseite der Medaille bildete das knappe Angebot. Um die Lücken zu füllen, waren Importe nötig, was wiederum das inländische Preisniveau stützte. Besonders bei Kalbfleisch und Natura-Veal überstieg die Nachfrage das Angebot deutlich. Esther Manser sieht in Natura-Veal eine echte Marktlücke, die noch stärker genutzt werden sollte. Trotz der guten Marktlage bereitet die Produktion Sorgen. Der durch die Blauzungenkrankheit verursachte Rückgang des Rindviehbestands führte zu Engpässen, die sich bis weit ins Jahr 2026 auswirken dürften. Manser appelliert an die Züchter, enger mit den Vermarktern zusammenzuarbeiten und schlachtreife Tiere frühzeitig anzumelden. Nur so liesse sich die Planung verbessern und das Marktpotenzial voll ausschöpfen.

Wechsel im Vorstand

Nach acht Jahren als Vertreter der Region Ostschweiz im Vorstand von Mutterkuh Schweiz hat Hanspeter Seifert aus Sevelen seinen Rücktritt angekündigt. Als Nachfolger nominierten die Stimmberechtigten Jürg Reicherter aus Frümsen für die Wahl an der Vereinsversammlung vom 25. März. Der 58-jährige Vater von drei erwachsenen Kindern bewirtschaftet mit seiner Frau den Chronehof. Auf 34 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche hält die Familie 55 Mutterkühe und produziert Natura-Veal nach IP-Suisse-Richtlinien.

 

Ablauf und Verhaltenstipps bei Strafverfahren

Ablauf eines Strafverfahrens:

Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:

  1. Vorverfahren: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln aufgrund eines Verdachts, etwa durch eine Kontrolle oder Anzeige.
  2. Strafbefehl: Bestätigt sich der Verdacht, schickt die Staatsanwaltschaft meist einen Strafbefehl, welcher einen schriftlichen Urteilsvorschlag darstellt. Wer diesen akzeptiert, ist rechtskräftig verurteilt. 92 Prozent der Strafverfahren in der Schweiz werden mittels Strafbefehl erledigt.
  3. Gerichtsverfahren: Wer gegen den Strafbefehl Einsprache erhebt, kommt vor Gericht. Dort wird der Fall öffentlich verhandelt und ein Urteil gefällt. Dieses kann weitergezogen werden.

Tipps für den Ernstfall:

Stehen Polizei oder Kontrolleure auf dem Hof und liegen strafrechtliche Vorwürfe vor, helfen folgende Grundsätze, Fehler zu vermeiden:

Ruhe bewahren: Höflich und sachlich bleiben. Aggressives Verhalten oder Widerstand verschärfen die Situation unnötig und können zusätzliche Anzeigen nach sich ziehen.

Keine Aussage zur Sache: Niemand muss sich selbst belasten. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft, die betroffene Person muss nicht die Unschuld beweisen. Aussagen zum Vorwurf können gänzlich verweigert werden. Vorsicht vor informellen Gesprächen, denn auch diese Inhalte landen oft im Protokoll.

Nichts ungeprüft unterschreiben: Protokolle oder Schuldeingeständnisse nur unterschreiben, wenn der Inhalt vollständig verstanden und akzeptiert wird. Im Zweifel ist die Verweigerung der Unterschrift angezeigt.

Akteneinsicht verlangen: Einsicht in die Akten fordern. Erst die Kenntnis der vorliegenden Verfahrensakten ermöglicht die Entscheidung, ob und welche Aussage sinnvoll ist.

Rechtsbeistand beiziehen: Bei der Eröffnung eines Verfahrens frühzeitig juristische Unterstützung suchen. Der Beizug eines Anwalts macht oft bereits im Vorverfahren Sinn, damit sich der Betroffene «richtig» verhält.

Dokumentieren: Den Ablauf mit eigenen Notizen und Fotos dokumentieren sowie die Namen der Beamten festhalten. Dies dient der Beweissicherung, falls später Aussage gegen Aussage steht.

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