Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall zentral
Die aktuelle Tierseuchenlage in Europa stellt eine ernstzunehmende Herausforderung dar. Beispiele wie die Maul- und Klauenseuche, die Afrikanische Schweinepest, die Blauzungenkrankheit sowie die Moderhinke verdeutlichen die Dringlichkeit eines konsequenten Seuchenschutzes.

Um im Ernstfall rasch und wirksam reagieren zu können, ist nicht nur das Wissen über das Vorkommen bestimmter Gattungen in Tierhaltungen entscheidend. Zentral ist vor allem auch die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Tierbewegungen. Sie ermöglicht es den Veterinärdiensten, eine mögliche Einschleppung oder Weiterverbreitung einer Seuche frühzeitig zu erkennen und gezielte Gegenmassnahmen einzuleiten. So lassen sich flächendeckende Seuchenzüge und wirtschaftlich gravierende Schäden verhindern.
Aus diesem Grund schreibt die Tierseuchenverordnung für verschiedene Tierarten fristgerechte Meldungen vor (siehe Tabelle).

Meldedisziplin lohnt sich
Um die Meldedisziplin zu stärken, erhalten Tierhaltende einen Beitrag für jede fristgerecht erfasste Geburtsmeldung. Schlachtbetrieben wird zudem ein Entsorgungsbeitrag ausbezahlt, vorausgesetzt, die Tiergeschichte ist vollständig und korrekt. Fehlerhafte oder unvollständige Tiergeschichten führen hingegen zu Abzügen. Es zahlt sich daher aus, die Tierdaten vor der Abgabe sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Bei Schweinen kommt es erfahrungsgemäss regelmässig zu fehlenden oder verspäteten Zugangsmeldungen. Dies unter anderem vermehrt dann, wenn die Meldungen durch eine andere Person als den Tierhalter vorgenommen werden (im Mandat erfolgen) oder wenn es sich um Zuchtschweine oder Remonten handelt. Angesichts der eingangs erwähnten Tierseuchen, wie der Maul- und Klauenseuche oder der Afrikanischen Schweinepest, ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Schweinehaltung von zentraler Bedeutung. Weil bei Schweinen keine weiteren Meldungen vorgesehen sind, ist die Zugangsmeldung der einzige Nachweis für Tierbewegungen und damit von entscheidender Bedeutung.
Meldungen wichtig
Daher gilt: Zugangsmeldungen von Schweinen (auch Zuchtschweine/Remonten) sind innerhalb von drei Arbeitstagen zu erfassen, zuverlässig und konsequent. Nur so kann im Seuchenfall rasch reagiert und die weitere Ausbreitung verhindert werden.
* Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen
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Der St. Galler Bauer berichtete im Artikel vom 23. Mai 2023 über die zentrale Bedeutung der Rückverfolgbarkeit des Tierverkehrs.