Tierarzneimittel im Stall

Wann Tierarzneimittel auf Vorrat bezogen werden dürfen und welche Pflichten der Einsatz von Tierarzneimitteln mit sich bringt, soll in diesem Bericht erläutert werden.

Tierarzneimittel sind wertvolle und kostspielige Produkte, die auf einem Betrieb mit der nötigen Umsicht eingesetzt und gelagert werden sollten, sodass sie beim Einsatz auch wirken. Sie gehören an einen trockenen, lichtgeschützten und sauberen Ort. Einige Tierarzneimittel, wie die meisten Impfstoffe und gewisse Antibiotika, müssen in einem Kühlschrank bei zwei bis acht Grad Celsius gelagert werden. Die erforderliche Lagertemperatur ist auf der Originalverpackung, dem Abgabebeleg der Tierarztpraxis und teilweise auf der angehefteten Etikette angegeben. Wichtig ist auch die Einhaltung der Haltbarkeitsdauer nach erstmaligem Anbruch eines Präparates (steht auf dem Beipackzettel). Dabei soll bei geöffneten Tierarzneimitteln, zum Beispiel bei einem angestochenen Fläschchen, das Anstech- resp. Anbruchdatum notiert werden. Der Tierhalter als Lebensmittelproduzent und sein Bestandestierarzt sind für einen bewussten und sorgfältigen Tierarzneimitteleinsatz verantwortlich.

Zu kühlende Tierarzneimittel sauber und korrekt in einem Kühlschrank gelagert. Bild: Stefan Siegmann

Tierarzneimittel auf Vorrat

Damit Medikamente auf Vorrat bezogen und auf einem Betrieb gelagert werden dürfen, muss mit dem Bestandestierarzt eine sogenannte TAM-Vereinbarung (Tierarzneimittelvereinbarung) abgeschlossen werden. Je nach Betriebskategorie (Schweinemast oder -aufzucht, Kälbermast, Milchkühe usw.) hält der Tierarzt oder die Tierärztin darin fest, wie viele Betriebsbesuche pro Jahr durchgeführt und dokumentiert werden müssen. Anlässlich dieser Betriebsbesuche wird zusammen mit dem Tierarzt oder der Tierärztin der Einsatz der abgegebenen Medikamente besprochen. Es wird überprüft, ob sie ihre erwünschte Wirkung entfalten oder ob das Behandlungsregime angepasst werden muss. Der Tierarzneimittelvertrag und die Dokumentation der Betriebsbesuche müssen bei einer Primärproduktionskontrolle vorgewiesen werden. Anlässlich von Primärproduktionskontrollen führt die Nichterfüllung dieser beiden Punkte zu häufigen Beanstandungen.

Die Dokumentationspflicht

Tierhaltende müssen in einem Behandlungsjournal alle Behandlungen dokumentieren. Das betrifft sowohl die eigenen Behandlungen wie auch die durch Tierärzte. So ist der Medikamenteneinsatz rückverfolgbar. Sehr wichtig sind die Angaben zu den Absetzfristen und das Freigabedatum, sodass das Fleisch und die Milch von behandelten Tieren nicht innerhalb der Absetzfrist in den Verkehr gelangen.

Beim Verkauf von Tieren ist es zentral, dass auf dem Begleitdokument (Punkt 5) angegeben wird, ob ein Tier noch unter einer Absetzfrist eines Medikamentes steht. Falls dies nicht korrekt angegeben wird, haftet der Tierhalter oder die Tierhalterin für allfällige Schäden, die im Folgebetrieb entstehen, wenn das Tier zu früh geschlachtet oder die Milch abgeliefert wird.

Medikamente, die auf Vorrat bezogen werden, oder solche, die nach einer Behandlung übrig bleiben, müssen in einer Inventarliste schriftlich und übersichtlich aufgelistet werden. Die Medikamentenabgabebelege des Tierarztes oder der Tierärztin können als Inventarliste verwendet werden, falls sie chronologisch und drei Jahre lang aufbewahrt werden. Darauf sind alle wichtigen Angaben wie Dosierungen, Behandlungsintervalle, Tierarten und Verabreichungsformen festgehalten. Das Einhalten dieser Angaben ist entscheidend, damit das Medikament die gewünschte Wirkung erzielen kann und es beim Antibiotikaeinsatz nicht zu Resistenzbildungen kommt.

Eine unordentliche, nicht saubere und zu beanstandende Lagerung von Tierarzneimitteln. Bild: Tobias Obwegeser.

 

 

Antibiotikaverbrauch einsehen

In der Datenbank Abidat können die Tierhaltenden ihren eigenen Antibiotikaverbrauch einsehen. Über das Login auf der Datenbank Agate sind die Daten für die Tierhaltenden zugänglich. Damit ist es möglich, den eigenen Antibiotikaeinsatz auf dem Betrieb in Relation zum Einsatz von Antibiotika in Betrieben mit ähnlichen Strukturen zu sehen. Ausserdem können die Daten Auskunft darüber geben, ob getroffene Massnahmen, wie zum Beispiel verbessertes Stallklima, geeignete Hygienemassnahmen oder vorbeugende Impfungen, wirken.

Anlässlich der Primärkontrollen im Jahre 2022 kam es im Kanton St. Gallen bei fast 64 Prozent und in den Kantonen beider Appenzell bei 68 Prozent der Betriebe zu Beanstandungen im Bereich der Tierarzneimittel.

Serie Primärproduktion

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen (AVSV) und das Veterinäramt beider Appenzell werden in einer vierteiligen Artikelserie über die vier Themenbereiche Tierarzneimittel, Milchhygiene, Tiergesundheit und Tierverkehr berichten. Das sind wichtige Themen in der Nutztierhaltung, die bei der Primärproduktionskontrolle (früher bekannt als Blaue Kontrolle) überprüft werden. Der nächste Teil der Serie erscheint voraussichtlich am 17. März. pd.

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