Moderhinke-Sanierung und Beprobung: Wichtige Tipps für Schafbetriebe
Seit dem 1. Oktober 2024 läuft die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke bei den Schafen. Mehr als 46 Prozent der Betriebe gelten bereits als amtlich frei von der Tierseuche. Nun ist es wichtig, dass sich diese Betriebe vor einer Neuansteckung mit dem Bakterium schützen können.
Bislang wurden in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen insgesamt 783 Schafbetriebe auf Moderhinke beprobt. Dabei wurde in rund 21 Prozent die Tierseuche festgestellt. Schweizweit wurden 61 Prozent der Betriebe untersucht, wovon 19 Prozent positiv waren. Das zeigt, dass die Ostschweiz in etwa im schweizerischen Durchschnitt liegt.
Jetzt beproben lassen
Damit die Schafe nach dem Winter möglichst gewohnt und uneingeschränkt verstellt werden dürfen, empfehlen die Veterinärdienste dringendst, die Beprobung der Schafe in den nächsten Tagen durchführen zu lassen. Dies vor allem deshalb, weil für die Sanierung der Herde mit einer Behandlungszeit von mindestens sechs Wochen gerechnet werden muss. Wer nicht rechtzeitig beprobt und mit der Sanierung erfolgreich fertig ist, riskiert, dass der Bestand im Frühjahr weiterhin gesperrt bleibt und die Schafe nicht gesömmert werden können.
Schafhaltende, die bislang nicht beprobt haben, werden gebeten, umgehend mit ihrer zugewiesenen Kontrollperson Kontakt aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Ist die Zuweisung unklar, geben die zuständigen Veterinärdienste gerne Auskunft.
Hilfsangebote nutzen
Schafhaltenden mit positiven Schafen wird empfohlen, sich für die Sanierung beraten zu lassen. Der Sanierungserfolg kann durch ein gutes Management, eine korrekte Klauenpflege und regelmässige Klauenbäder drastisch erhöht werden. Unterstützung bieten die Beratungsstelle am Landwirtschaftlichen Zentrum in Salez, der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK) sowie manche Tierarztpraxis an.
Freie Betriebe schützen
Durch einen selektiven Zukauf von Tieren, kontrollierten Tierverkehr und die Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen können Schafhaltende ihre sanierten Bestände gut selbst schützen.
Trotzdem liegt die grösste Gefahr einer neuen Ansteckung im Tier- und Personenverkehr. Nebst Schutzmassnahmen für den eigenen Betrieb sind die «freien» Schafhaltenden somit zwingend auf Unterstützung angewiesen. Das wird durch Massnahmen im Tierverkehr und Verdachtsabklärungen sichergestellt, welche der Veterinärdienst anordnet. Schafhaltungen, in denen die Tierseuche festgestellt oder vermutet wird, müssen für den freien Tierverkehr gesperrt werden. Das schreibt die Tierseuchengesetzgebung vor. Gesperrte Tiere dürfen nur noch mit Bewilligung und in besonderen Ausnahmefällen verstellt werden. Das ist keine Strafe für die Betroffenen, sondern eine Schutzmassnahme für die moderhinkefreien Betriebe.
Vorsicht auf Märkten
Bis zum Ende der ersten Untersuchungsperiode dürfen Schafannahmen und -märkte noch mit nicht getesteten Betrieben durchgeführt werden. Das heisst, Schafhaltungen, die «nicht getestet» oder «frei» sind, dürfen dort ihre Tiere anliefern. Gesperrte Betriebe dürfen keine Tiere bringen.
Schafhaltende müssen sich bewusst sein, dass der Erreger der Moderhinke auf «nicht getesteten» Schafmärkten und -ausstellungen vorhanden sein und von dort weiterverschleppt werden kann. Deshalb sollten an solchen Veranstaltungen nicht dieselben Schuhe wie zu Hause getragen werden. Falls doch, müssen sie dazwischen sauber gereinigt und desinfiziert werden.
Insbesondere «freie» Betriebe werden zur Vorsicht aufgerufen. Diese dürfen keine Schafe von einem «nicht getesteten» Markt oder Ausstellung in den Bestand zurücknehmen, ansonsten verlieren sie ihren «frei»-Status und müssen die Beprobung noch einmal auf eigene Kosten durchführen.
In der Ostschweiz, insbesondere im Kanton Graubünden, werden auch Märkte mit dem Status «frei» durchgeführt. Der Status wird im Vorfeld des Marktes bekannt gegeben.
*Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen und Veterinäramt beider Appenzell
