Moderhinke auf dem Rückzug, aber Sömmerung bleibt Risiko
Die Bekämpfung der hochansteckenden Schafkrankheit Moderhinke zeigt Wirkung: In St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden sinkt die Zahl gesperrter Betriebe. Dennoch bleibt die Lage auf vielen Alpen angespannt. Das erfordert Massnahmen.

Moderhinke ist eine hochinfektiöse Klauenerkrankung mit erheblichen Folgen für Tiergesundheit und Wirtschaftlichkeit. Die nationale Bekämpfung startete im Oktober 2024, am 31. März 2026 endete nun die zweite Untersuchungsperiode.
St. Gallen hat die zweite Untersuchungsperiode mit einer Prävalenz (betroffene Betriebe) von 18 Prozent gestartet, Appenzell Innerhoden mit 14 Prozent und Appenzell Ausserrhoden mit sechs Prozent. Aktuell (Stand 16. April 2026) sind zehn Prozent der Schafbetriebe im Kanton St. Gallen, acht Prozent in Appenzell Innerrhoden und vier Prozent in Appenzell Ausserrhoden gesperrt.
Sanierung schreitet voran
Diese Zahlen zeigen, dass die Sanierung in den betroffenen Schafhaltungen gut voranschreitet.
Im vergangenen Jahr wurden 70 Prozent der St. Galler Schafe auf Alpen gesömmert, auf denen nach der Sömmerung positive Tiere festgestellt wurden. Damit waren mehr als zwei Drittel der gesömmerten Tiere betroffen. Dieses Phänomen ist einer der Gründe für die hohe Anfangsprävalenz der zweiten Untersuchungsperiode für St. Gallen.
Daher werden in der kommenden Sömmerungsperiode alle Alpen bei der Alpentladung beprobt (Details in den Sömmerungsvorschriften). Eine konsequente Auffuhrkontrolle bleibt zentral und ist Sache der verantwortlichen Alpmeister.
Massnahmen ergreifen
Zur Unterstützung der gesperrten Betriebe führt der Veterinärdienst St. Gallen Sanierungskontrollen durch. Dabei werden vor Ort Schwachstellen bei der Sanierung identifiziert und Korrekturmassnahmen besprochen. Häufigste Mängel waren ein mangelhafter Klauenschnitt, eine falsche Dosierung der Pflegemittel, wodurch deren Wirkung eingeschränkt ist, und Reinfektion nach dem Baden durch das Verbringen auf dieselbe Weide oder in den nicht ausgemisteten Stall.
*Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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