Geld für Herdenschutzmassnahmen beantragen

Bund und Kanton stellen für Sofortmassnahmen im Herdenschutz zusätzliche Finanzierungshilfen zur Verfügung. Gesuche sind bis spätestens 30. September 2026 bei der Herdenschutzfachstelle des Landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen einzureichen.

Kleinviehhalter können auch in diesem Jahr wieder finanzielle Unterstützung für den Herdenschutz beantragen. Bild: zVg.
Kleinviehhalter können auch in diesem Jahr wieder finanzielle Unterstützung für den Herdenschutz beantragen. Bild: zVg.

Kleinviehhalter können auch 2026 auf finanzielle Unterstützung für den Herdenschutz zählen. Für Zaunverstärkungen bei Schafen und Ziegen (mind. 105 cm / 5 Litzen) werden 2 Franken pro Laufmeter ausbezahlt. Für den erhöhten Unterhalt in Steillagen wird zusätzlich ein Zuschlag von 80 Rappen pro Laufmeter gewährt. Elektrozaungeräte werden bis maximal 960 Franken pro Gerät unterstützt, wobei eine Mindestimpulsenergie von drei Joule vorausgesetzt wird. Im Sömmerungsgebiet bleiben pauschale Förderbeiträge bestehen. Die Miete mobiler Unterkünfte sowie Materialflüge werden ebenfalls unterstützt. Zudem fördern Bund und zusätzlich Kanton die Haltung und den Einsatz offizieller Herdenschutzhunde.

Formular herunterladen

Unterstützungsbeiträge können im Jahr 2026 unabhängig davon beantragt werden, ob bereits im Jahr 2025 Gelder bezogen wurden. Erstattet werden jedoch nur Materialien, die im Jahr 2026 angeschafft werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist das Einreichen des Antragsformulars mit den entsprechenden Belegen. Das Antragsformular für Sofortmassnahmen im Herdenschutz kann unter www.sg.ch heruntergeladen werden, resp. unter dem Direktlink zum Formular hier. Die Einreichefrist ist der 30. September 2026

Unterstützung für Hunde

Halter von Herdenschutzhunden mit bestandener Eignungs- und Belastbarkeitsüberprüfung (EBÜ) erhalten pro Hund einen monatlichen Beitrag von 100 Franken. Voraussetzung dafür ist die Anmeldung aller Herdenschutzhunde bei der Herdenschutzfachstelle St. Gallen sowie die Meldung von Halter- und Standortwechseln. Weitere Voraussetzung für die Auszahlung der Beiträge ist ein Betriebsgutachten (Konfliktmanagement HSH) des Kantons St. Gallen. Bestehende BUL-Gutachten werden übernommen.

Offizielle Herdenschutzhunde auf St. Galler Alpen werden mit einer Einsatzprämie von 1000 Franken entschädigt. Voraussetzung ist, dass der Einsatz mindestens 75 Prozent des Alpsommers dauert und der Herdenschutzhund die EBÜ bestanden hat.

Weitere Infos zur Unterstützung von Herdenschutzhunden finden sich unter dem Link hier.

 

Eingabe der Gesuche

Herdenschutzberatung St. Gallen,

Landwirtschaftliches Zentrum St. Gallen (LZSG)

Rheinhofstrasse 11, 9465 Salez

Tel. 058 228 24 00

herdenschutz@sg.ch, www.lzsg.ch

Frist: 30. September 2026

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