Stacheldraht muss weg – es drohen Bussen bis 20’000 Franken
Im Herbst 2025 endet die Übergangsfrist für den Rückbau von verbotenem Stacheldraht und nicht mehr benötigten Zäunen. Noch immer bleibt viel gefährlicher Draht in der Landschaft. Die St. Galler Jägerschaft will handeln – und kündigt Konsequenzen an.
Im Herbst 2025 läuft die vierjährige Übergangsfrist zum Rückbau von verbotenem Stacheldraht sowie von dauerhaft nicht benötigten Zäunen ab. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen 2021 machten sich viele betroffene Grundeigentümer und Bewirtschafter an den Rückbau des Stacheldrahts im Kanton.
«Leider verebbte dieses Engagement rasch und heute, kurz vor Ablauf der Übergangsfrist, stehen oder liegen immer noch Hunderte, wenn nicht Tausende Kilometer Stacheldraht in- und ausserhalb des Waldes», schreibt Revier Jagd St. Gallen (RJSG) in einer Mitteilung. «Während bei den mobilen Weidenetzen, ebenfalls eine tödliche Wildtierfalle, die gesetzlichen Auflagen heute klar besser erfüllt werden, bleiben Stacheldraht und dauerhaft nicht mehr benötigte Zäune für unsere Wildtiere, oft aber auch für Wanderer und Biker, eine flächendeckende Gefahr.»
Jäger drohen mit Anzeige
Die St. Galler Jagd habe betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern mehrfach signalisiert, dass Jägerinnen und Jäger bereit seien, beim Rückbau von Stacheldraht oder dauerhaft nicht benötigten Zäunen aktiv mitzuhelfen. Dieses Angebot bleibe bestehen, da nur mit einem gemeinsamen Grosseinsatz die noch bestehenden, massiven Stacheldrahtbestände bis Ende September abgeräumt werden können. Gleichzeitig zeigt sich Revier Jagd St. Gallen als Dachverband der St. Galler Jagd entschlossen, nach Ablauf der vierjährigen Übergangsfrist den Rückbau auch über Meldungen an das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) durchzusetzen.
Präzisierung
Die Redaktion weist explizit darauf hin, dass das Stacheldraht-Verbot sich auf Zäune ausserhalb des Sömmerungsgebiets bezieht. Ergänzend kann der Bericht «Regeln im Umgang mit Zäunen» konsultiert werden, der die geltenden Bestimmungen darlegt.
RJSG-Präsident Peter Weigelt äussert sich dazu unmissverständlich: «Seitens des Initiativkomitees haben wir der langen Übergangsfrist von vier Jahren zugestimmt, weil wir der Forderung der Betroffenen nach genügend Zeit für den Rückbau von Stacheldrähten und dauerhaft nicht benötigter Zäune entsprechen wollten. Gleichzeitig haben wir seitens der St. Galler Jagd immer wieder unsere Mitarbeit beim Abräumen von Stacheldrähten und dauerhaft nicht benötigten Zäunen angeboten.
Bussen bis 20 000 Franken möglich
Wenn nun ab dem 1. Oktober insbesondere noch verbotener Stacheldraht im Einsatz ist oder verwahrloster Stacheldraht herumliegt, gibt es dafür keine Entschuldigung mehr. Es bleibt uns dann nur eine Meldung an das ANJF, das für die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.» Gemäss dem «Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz)» ist das ANJF als zuständige Stelle des Kantons für den Vollzug verantwortlich. Es ordnet die Beseitigung eines unzulässigen oder verbotenen Zauns an. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten werden die Verursacher mit einer Busse bis zu 20 000 Franken bestraft. pd./red.
Hintergrund der Initiative
Am 4. Juli 2019 wurde die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» mit rund 11 000 Unterschriften eingereicht. Das Volksbegehren richtete sich primär gegen unsachgemässe Zäune, die im Kanton St. Gallen Tod und Leid bei Wildtieren verursachen. Für die Initiative zeichnet sich die St. Galler Jägerschaft gemeinsam mit Pro Natura und dem WWF verantwortlich.
