BVD-Ampel orientiert auf letzter Meile

Die Schweiz befindet sich auf der «letzten Meile» zur Ausrottung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD). Ein zentrales Instrument in der Übergangsphase ist die BVD-Ampel, die das BVD-Risiko eines Betriebs anzeigt. Am 1. November 2025 beginnt die nächste Phase.

Eine rote Ampel bedeutet, dass der Tierhalter seine Tiere nur mit einem negativen BVD-Virus-Test verstellen darf. Bild: Pixabay
Eine rote Ampel bedeutet, dass der Tierhalter seine Tiere nur mit einem negativen BVD-Virus-Test verstellen darf. Bild: Pixabay

Seit dem 1. November 2024 ist die BVD-Ampel in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) sichtbar. Die nächste Phase oder «letzte Meile» auf dem Weg zum neuen Status «BVD-frei» startet ein Jahr nach deren Einführung, am 1. November. Tiere dürfen dann nur aus Betrieben mit grüner BVD-Ampel oder BVD-Virus-negativ getestet zugekauft werden (BVD-Ampel konformer Tierverkehr).

Was zeigt die BVD-Ampel?

Grün (vernachlässigbares BVD-Risiko):

  • lückenlose BVD-Überwachung
  • kein persistent infiziertes Tier (PI-Tier) in den letzten 18 Monaten
  • aktuell keine BVD-gesperrten Tiere im Bestand

Orange (mittleres BVD-Risiko):

  • lückenhafte BVD-Überwachung
  • kein PI-Tier in den letzten 18 Monaten
  • aktuell keine BVD-gesperrten Tiere im Bestand

Rot (hohes BVD-Risiko):

  • PI-Tier in den letzten 18 Monaten
  • oder aktuell BVD-gesperrte Tiere im Bestand

Das gilt ab dem 1. November

Ab dem 1. November beginnt die entscheidende Phase für den neuen Status «BVD-frei», der ab dem 1. November 2026 vergeben wird. Um diesen Status zu erhalten, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Kein PI-Tier in den letzten 18 Monaten und aktuell keine BVD-gesperrten Tiere im Bestand

2. Negative BVD-Überwachung über eine definierte Zeitspanne

  • Milch liefernde Betriebe: Drei negative Tankmilchproben (zweimal jährliche Testrunde)
  • Nicht Milch liefernde Betriebe: Zwei negative Rindergruppen (einmal jährliche Beprobung)
  • Kälberbeprobung: zwölf Monate lückenlose Beprobung aller in der Tierverkehrsdatenbank gemeldeten Lebend- und Totgeburten auf BVD-Virus
  • Galtkuhbetriebe/Aufzuchtbetriebe ohne Geburten: 12 Monate BVD-Ampel-konformer Tierverkehr aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestet

3. Kontrollierter Tierverkehr: Ab dem 1. November 2025 dürfen nur noch Tiere aus grünen Betrieben oder negativ getestete Tiere zugekauft werden (BVD-Ampel-konformer Tierverkehr)

Ein Zukauf aus einem orangen oder roten Betrieb ohne negativen BVD-Test des Tieres führt dazu, dass der eigene Betrieb den neuen Status am 1. November nicht erhalten wird. Deshalb ist vor jedem Zukauf die BVD-Ampel des Herkunftsbetriebs in der TVD oder auf dem Begleitdokument zu kontrollieren. Sollte ein Missgeschick passieren und ein nichtkonformer Tierverkehr festgestellt werden, muss sofort Kontakt mit dem AVSV aufgenommen werden.

Grüne, orange, rote BVD-Ampel

Die BVD-Ampel des Betriebs ist grün, orange oder rot, was muss ab 1. November beachtet werden?

BVD-Ampel grün:

  • Tierverkehr ohne Einschränkungen möglich
  • Lückenlose jährliche BVD-Überwachung fortführen
  • Zukauf nur aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestet

BVD-Ampel orange:

  • Verstellen von Tieren in andere Betriebe nur mit negativem BVD-Virus-Test (Ohrstanzen: beim Veterinärdienst unter avsv.tg@sg.ch)
  • Keine Sömmerung mit anderen Betrieben
  • Keine Teilnahme an Märkten, Auktionen und Ausstellungen
  • Direkter Zugang zur Schlachtung möglich
  • Jährliche BVD-Überwachung nachholen (beim Veterinärdienst melden mit Angabe der Betriebsstruktur unter avsv.tg@sg.ch)

BVD-Ampel rot:

  • Verstellen von Tieren in andere Betriebe nur mit negativem BVD-Virus-Test (Ohrstanzen: beim Veterinärdienst unter avsv.tg@sg.ch)
  • Keine Sömmerung mit anderen Betrieben
  • Keine Teilnahme an Märkten, Auktionen und Ausstellungen
  • Direkter Zugang zur Schlachtung möglich
  • Massnahmen des Kantons beachten

Status «BVD-frei» ab 2026

Was bedeutet der Status «BVD-frei» ab 1. November 2026?

  • BVD-frei: Tiere dürfen ohne Einschränkungen verkauft oder verstellt werden.
  • Nicht BVD-frei: Tiere müssen vor dem Verstellen getestet werden. Die Teilnahme an Märkten, Ausstellungen oder Sömmerungen ist verboten, sofern kein BVD-Virus-negatives Testergebnis vorliegt. Die Kosten für BVD-Virus-Tests trägt bei nicht BVD-freien Betrieben ab 1. November 2026 der Tierhalter.

Die BVD-Ampel ist in der TVD unter Betriebsdetails, Betriebsinformationen und auf dem Begleitdokument sichtbar. Der negative BVD-Virus-Test ist in der TVD unter Tierdetail, Grunddaten sichtbar.

Grüne Betriebe wurden vom AVSV letzte Woche per Mail, orange und rote Betriebe per Mail und Post informiert.

*Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, St. Gallen

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