BVD-Risiko auf der Alp: So schützen Bauern ihre Tiere vor Ansteckung
Auf gemeinsamen Sömmerungen steigt das Risiko für die Verbreitung des BVD-Virus: Infizierte Tiere können ganze Bestände anstecken und grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Klare Regeln und Kontrollen sollen das Ansteckungsrisiko wirksam reduzieren.
Auf «gemeinsamen Sömmerungen» kommen Tiere aus verschiedenen Haltungen über längere Zeit miteinander in Kontakt. BVD-infizierte Tiere können dabei andere Sömmerungstiere mit dem Virus anstecken. Insbesondere infizierte trächtige Tiere, deren Fötus sich im Mutterleib ebenfalls mit dem Virus ansteckt und später als persistent-infiziertes Kalb (sogenannter Virusstreuer) zur Welt kommt, verschleppen das BVD-Virus in den Heimbetrieb. Dort richten sie damit grosse wirtschaftliche Schäden an.

Um BVD-Infektionen während der Sömmerung zu vermeiden, müssen gemeinsame Sömmerungen von Tieren aus verschiedenen Haltungen in Bezug auf BVD so sicher wie möglich gemacht werden. Dafür müssen sich alle Beteiligten einsetzen.
Sömmerungsverantwortliche:
Sömmerungsverantwortliche nehmen nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko, das heisst, mit einer grünen BVD-Ampel, oder aus Tierhaltungen mit einer BVD-Sömmerungsbescheinigung des kantonalen Veterinärdienstes (kVetD) an. Das BVD-Risiko der einzelnen Betriebe ist in der TVD abgebildet und kann wie folgt geprüft werden:
– in die TVD als Gast oder Tierhaltender einloggen
– unter «Abfragen» suchen «Betrieb suchen» nach der gewünschten TVD-Nummer
– auf dem Tab «Betriebsdetails» das BVD-Risiko einsehen
– das BVD-Risiko der Herkunftsbetriebe kann über die Markt-Datenbank gruppenweise überprüft werden, indem die TVD-Nummern im CSV-Format importiert werden.
Tierhalter:
Tierhaltende geben nur Tiere aus Haltungen mit grüner BVD-Ampel oder aus Haltungen mit einer BVD-Sömmerungsbescheinigung des kVetD auf eine gemeinsame Sömmerung. Tiere aus Haltungen mit oranger oder roter Ampel gehen nur auf Sömmerungen, wo sie keinen Kontakt zu Tieren aus anderen Tierhaltungen haben. Müssen sie wegen fehlender Alternative doch auf eine gemeinsame Sömmerung, wenden sich die Tierhaltenden frühzeitig vor der Auffuhr an den kVetD für eine Abklärung des BVD-Risikos.
Kantonale Veterinärdienste:
Die kantonalen Veterinärdienste klären das BVD-Risiko von Tierhaltungen, die noch keine grüne BVD-Ampel haben, vor der Sömmerung genau ab. Für gut und negativ auf BVD überwachte Tierhaltungen stellen sie eine BVD-Sömmerungsbescheinigung aus.
*Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
BVD – eine Handelsseuche
In der Schweiz ist der Tierverkehr intensiv. Dadurch können auch vereinzelte BVD-Fälle rasch zu grösseren Ausbrüchen führen. Um das zu verhindern und damit Tierhaltungen besser vor einer Infektion geschützt sind, will die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz den Tierverkehr sicher machen und das BVD-Virus nachhaltig ausrotten. Ziel ist, dass alle Rinderhaltungen in der Schweiz ab dem 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» bekommen. Das Ampelsystem soll dabei helfen.
Weitere Infos zur BVD-Ampel gibt es hier.
