Biber versus Landwirtschaft: Konflikte, Schutzmassnahmen und zukünftige Lösungen

In den letzten Jahren sind in und an Schweizer Gewässern immer mehr Biber zu beobachten. Unter anderem mit der Ausbreitung der Biberpopulation auch an kleineren Gewässern ist zunehmend auch die Landwirtschaft von den Folgen direkt betroffen.

Aktualisiert: 25. Januar 2025

Biber stehen heute nicht mehr auf der Roten Liste. Bild: anjf.
Biber stehen heute nicht mehr auf der Roten Liste. Bild: anjf.

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der Biber in der Schweiz ausgerottet. Rund 150 Jahre später siedelte man ihn in den 1950er-Jahren wieder an und ist heute wieder verbreiteter anzutreffen. So ist der Biber durch das Jagdgesetz geschützt, gilt aber gemäss der aktuellsten Roten Liste nicht mehr als gefährdet.

Der Biber prägt seinen Lebensraum wie kein anderes Tier: Damit er in seinem Biberbau vor Feinden geschützt ist, staut er kleine Gewässer. Mit dem Bau seiner Dämme trägt er unter anderem zur Förderung der Artenvielfalt bei, indem er neuen Lebensraum für wasserliebende Tierarten schafft. Die Aktivitäten des Bibers können aber auch zu Konflikten führen – insbesondere mit der Land- oder der Forstwirtschaft. Ausserdem kann das Tier Schäden an Uferwegen oder Hochwasserschutzbauten verursachen oder sogar Weltkulturerbe bedrohen. So gefährdet der Biber beispielsweise eine archäologisch wichtige Fundstelle im Inkwilersee, wo der Biber Tunnelgänge gräbt und so die geschützten Pfahlbauten zerstört.

Biber ist auf dem Vormarsch

«Die Erhebung des Bestandes 2008 ergab rund 1600 Biber – im Jahr 2019 schätzte Info Fauna, das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Fauna, wo auch die Biberfachstelle des Bundesamts für Umwelt (Bafu) angesiedelt ist, den Biberbestand auf rund 3500 Tiere», sagt Dorine Kouyoumdjian vom Bafu.

Mehr Biber bedeuten aber auch mehr Konfliktpotenzial: insbesondere in Regionen, wo Gewässerräume und Landwirtschaft zwischen dicht besiedelten Gebieten sowieso schon eng beieinander sind und sich einen begrenzten Raum teilen müssen. Die Bauern würden unter anderem in der Bewirtschaftung der Felder eingeschränkt, da der Wasserhaushalt der Felder durch die Aktivität der Biber gestört werde, erklärt Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband: «Insbesondere in einem regnerischen Frühling können die Felder noch weniger gut abtrocknen, damit sie beispielsweise mit Kartoffeln bepflanzt werden können.»

Dass tolerierbare Koexistenzen funktionieren, zeigen Beispiele im Berner Seeland oder Aargauer Reusstal. Allerdings braucht es dazu Kompromissbereitschaft von Landwirtschaft und Naturschutz gleichermassen sowie die wohlwollende Unterstützung von Kantonen und Bund.

Koexistenz finden

Mit der wachsenden Anzahl an Bibern nehmen auch die Biberschäden zu, was eine friedliche Koexistenz von Biber und Landwirtschaft nicht unbedingt fördert. Die jährlichen Entschädigungen in der Schweiz variieren laut Bafu zwischen 30 000 und 80 000 Franken pro Jahr. Allerdings gestalte sich die Schadenregulierung kantonal unterschiedlich und sei oft abhängig davon, ob Schutzmassnahmen getroffen worden seien oder nicht, erläutert Thomas Jäggi. Kulturschäden würden nur entschädigt, sofern sie ausserhalb des sogenannten Gewässerraumes liegen – Schäden an Infrastrukturanlagen wie Wegen und Leitungen würden bisher nicht entschädigt. «Die Kosten der Reparatur gehen zulasten des Werkeigentümers, häufig der Gemeinde oder gar des Bauern», erklärt Thomas Jäggi. Im Rahmen der Änderung des Jagdgesetzes wird hier allerdings eine Entschädigungslösung erwartet: Im revidierten Jagdgesetz soll ein Anliegen der Kantone verankert werden, das die Entschädigung von Infrastrukturschäden, die der Biber verursacht, vorsieht.

Nachtrag: Das revidierte Jagdgesetzt gilt ab 1. Februar 2025. Die Kantone können einzelne Biber schiessen, wenn sie erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Etwa dann, wenn durch Biberschäden Bäche überlaufen und dadurch Wiesen und Gebäude überschwemmt werden können. Mehr dazu gibt es hier.

 

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