Lokal vermarktet, mehr für Strom erhalten

Die Stromversorger haben Ende August die Tarife für 2026 publiziert. Während die Endverbraucherpreise leicht sinken, reduzieren Elektrizitätsunternehmen die Rückliefervergütungen von bisherigen Fixpreisen auf quartalsweise Marktpreise. Dies hat Auswirkungen für landwirtschaftliche Stromproduzenten.

Für die Bildung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) genügt ein Vertrag zwischen Stromproduzenten und -abnehmern. Bild: Pixabay
Für die Bildung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) genügt ein Vertrag zwischen Stromproduzenten und -abnehmern. Bild: Pixabay

Erneuerbare Energien in der Landwirtschaft: Strom über lokale Elektrizitätsgemeinschaften liefern

Ende August haben die Stromversorger die Stromtarife fürs nächste Jahr bekannt gegeben. Tendenziell sinken die Endverbraucherpreise leicht. Die Elektrizitätsunternehmen werden jedoch ihre Rückliefervergütungen von den bisherigen fixen Preisen auf quartalsweise Marktpreise reduzieren. Mit dem neuen Stromgesetz wird ab 2026 der Marktpreis schweizweit Grundlage für die Rückliefervergütung.

Dies hat erhebliche Konsequenzen, vor allem für die PV-Produzenten. Erhielt ein Produzent im Einzugsgebiet der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) 2025 noch 11,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh), reduziert sich der Rückliefertarif 2026 im Sommerhalbjahr auf noch wenige Rappen pro Kilowattstunde. Der Referenzmarktpreis im zweiten Quartal dieses Jahres betrug beispielsweise noch gerade mal 2,75 Rappen pro kWh. Die Anpassung der Rückliefertarife an den Marktpreis wird für Stromproduzenten zu erheblichen Einbussen führen und gefährdet dadurch die Wirtschaftlichkeit. Um diese Einbussen möglichst zu kompensieren, lohnt sich die lokale Vermarktung von Strom vom Bauernhof. Das neue Energiegesetz ermöglicht es unabhängigen Stromproduzenten, ihren Strom ab Januar 2026 lokal selbst zu vermarkten.

Vom Dach an Endverbraucher

Über sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) kann der Strom vom eigenen Dach direkt an Endverbraucher in der Gemeinde geliefert werden. Produzenten und Verbraucher bilden hierbei eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft, wobei die Produzenten den zeitgleich produzierten Strom direkt an den Endverbraucher via das öffentliche Stromnetz verkaufen können.

Die neue Vermarktungsoption ermöglicht es Landwirtinnen und Landwirten, höhere Erträge zu erzielen als über die Rücklieferung des Stroms an den lokalen Energieversorger zu Marktpreisen. Für den in einer LEG direkt gelieferten Strom gilt zudem ein um 20 bis 40 Prozent reduziertes Netzentgelt. Dadurch profitieren auch die Verbraucher von günstigeren Tarifen. Die Vermarktung von Strom vom Bauernhof über eine LEG schafft somit einen Mehrwert für alle Beteiligten.

Die lokale Vermarktung von Strom vom Bauernhof lohnt sich. Bild: Pixabay
Die lokale Vermarktung von Strom vom Bauernhof lohnt sich. Bild: Pixabay

Was gilt es zu beachten?

Für die Bildung einer LEG genügt ein Vertrag zwischen Stromproduzenten und -abnehmern. Für landwirtschaftliche Stromproduzenten ist es nun wichtig, schnell zu handeln und die Gründung ihrer LEG voranzutreiben. Sie müssen «interessante» Kunden für sich gewinnen, bevor andere dies tun. Das Ziel sollte sein, über geeignete Stromabnehmer einen möglichst hohen Direktlieferanteil für den produzierten Strom zu erreichen. Hierbei gilt es, folgende Punkte zu beachten:

– Stromabnehmer in gleicher Gemeinde sowie auf gleicher Netzebene (gesetzliche Grundvoraussetzung)

– Stromabnehmer mit einem hohen Verbrauch (optimalerweise im Sommer)

– Stromabnehmer mit einem Verbrauchsprofil, das auf das Produktionsprofil der PV-Anlage passt (z.B. Gewerbebetriebe mit Verbrauchsspitzen zwischen Vormittag und Nachmittag)

Berechnungsbeispiel

Die Grafik zeigt den Mehrertrag, den ein Landwirtschaftsbetrieb über die lokale Vermarktung von Strom vom Bauernhof generieren kann (Beispiel für eine PV-Anlage grösser als 150 kW mit einem Vermarktungsanteil von 100 Prozent im Einzugsgebiet der SAK).

Nebst den Einsparungen auf der Energieseite gelten zusätzlich reduzierte Netznutzungsabschläge: Der Netznutzungstarif verringert sich für Strom, welcher aus der LEG bezogen wird, um 20 bis 40 Prozent. Beträgt der Netznutzungstarif beispielsweise 10,9 Rappen pro kWh, profitiert der Endverbraucher von bis zu 4,4 Rappen tieferen Preisen pro kWh.

Berechnungsbeispiel für pozentielle Mehrerträge bei lokaler Vermarktung.
Berechnungsbeispiel für pozentielle Mehrerträge bei lokaler Vermarktung.

Produzentinnen und Produzenten von Strom über die landwirtschaftliche PV-Anlage informieren sich am besten vorgängig über vorhandene Möglichkeiten und lassen das eigene, individuelle Potenzial für eine LEG analysieren. Dies unter anderem mit der Berechnung, welche Mehrerlöse für eine LEG gegenüber Rückliefervergütungen möglich sind.

Minimalpreise für Kleinanlagen

Grundsätzlich gilt neu, dass der Netzbetreiber die aktuellen Marktpreise bezahlen muss. Fällt der Marktpreis unter die Minimalvergütung, gelten folgende Minimalpreise:

– PV-Anlagen unter 30 kW: 6 Rappen pro kWh

– PV-Anlagen mit Eigenverbrauch:

– mit einer Leistung von weniger als 30 kW: 6 Rappen pro kWh

– mit einer Leistung von 30 bis 150 kW je nach Leistung zwischen 5,8 und 1,2 Rappen pro kWh

– PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 30 kW bis 150 kW: 6,2 Rappen pro kWh

– PV-Anlagen grösser 150 kW: Es gibt keinen Minimalpreis, es gilt der Referenzmarktpreis

 

Erneuerbare Energien

In loser Folge beleuchtet der «St. Galler Bauer», wie erneuerbare Energien in der Landwirtschaft von Betrieben genutzt werden können und wo Chancen und Herausforderungen liegen.

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