Güllemähdli: Wenn der Schleppschlauch für Frust sorgt

Seit Januar 2024 gilt in der Schweiz die Schleppschlauchpflicht. Die Umsetzung bringt jedoch Herausforderungen: Güllemähdli verschmutzen das Futter, Kühe fressen schlechter, die Milchleistung sinkt. Zwei Landwirte berichten von ihren Erfahrungen.

Vor fünf Jahren wurde vom Bundesrat beschlossen, die Ammoniakemissionen deutlich zu verringern. So gilt seit Januar 2024 in der Schweiz die Schleppschlauchpflicht. Alle Flächen mit einer Hangneigung bis 18 Prozent, die grösser als 25 Aren sind, müssen mit einem Schleppschlauch begüllt werden. Claudia und Urs Baumann führen einen kleineren Milchwirtschaftsbetrieb im Mosnanger Weiler Aufeld. Ein Viertel ihrer Betriebsfläche ist eben und befindet sich beim Betriebszentrum. Das restliche Land ist vorwiegend steil und etwas weiter entfernt. 20 Kühe mit einer durchschnittlichen Milchleistung werden von Baumanns betreut. «Seit jeher verbringen unsere Kühe die Morgenstunden auf der Wiese und werden am Abend mit gemähtem Frischgras versorgt.» Sowohl die Weide- als auch die Eingrasflächen befinden sich auf Baumanns ebener Parzelle beim Hof. «Das restliche Land ist zu weit weg für die Beweidung und zu steil für die Grasernte mit einem Bandeingraser; mindestens bei schlechtem Wetter.»

Güllemähdli sind zum Teil abhängig von der Güllekonsistenz.
Güllemähdli sind zum Teil abhängig von der Güllekonsistenz.

In Schleppschlauch investiert

Baumanns düngten die Hofparzelle bis zur neuen Regelung der Düngerausfuhr immer mit einer Verschlauchungsanlage und Prallteller. Sowohl beim Weiden aus auch beim Eingrasen seien nie Probleme entstanden bezüglich Futterqualität. Dem Gesetz folgend, wurde 2024 ein neuer Schleppschlauchverteiler angeschafft. «Keiner der Nachbarn wollte bei einem gemeinsamen Kauf richtig mitmachen. Und für diese kleine Fläche jedes Mal einen Lohnunternehmer für den Gülleaustrag zu engagieren schien uns unmöglich», begründet Urs Baumann die Investition von rund 25 000 Franken. Dann begannen die Probleme.

Güllemähdli verderben Appetit

Regelmässig, je nach Wetterverhältnissen in unterschiedlichen Dimensionen, entstanden in Baumanns Wiese nach dem Gülleaustrag Güllemähdli. Es habe keine grosse Rolle gespielt, ob man die Gülle bei trockenem oder feuchtem Wetter verteilt habe. Die festen Rückstände der Gülle seien auch nach mehreren Wochen ganz klar ersichtlich auf der Wiese und hätten sich etwa fünf Zentimeter über der Erdoberfläche am zu schneidenden Gras festgesetzt. So führe man einen wesentlichen Teil der Gülle mitsamt dem Futter wieder in den Stall und lege die Materie den Kühen als Nahrung vor. «Da ist der Appetit der Tiere nachvollziehbar gezügelt. Das Futter wird hin und her gestossen und die Milchleistung verringert sich stark bemerkbar», erzählt Urs Baumann frustriert. Bewusst habe man die Gülle mit noch mehr Wasserzugabe stärker verdünnt. Aber das von Baumanns für eine bequeme Liegefläche für die Tiere eingestreute Kurzstroh verbinde sich beim Austrag trotzdem mit Gülle.

Urs Baumann schaffte sich pflichtbewusst dieses Schleppschlauchgerät an.
Urs Baumann schaffte sich pflichtbewusst dieses Schleppschlauchgerät an.

Schnitthöhe ändern

Roman Strässle, Landwirt in Müselbach, hält Milchkühe mit einer respektabel hohen Durchschnittsleistung. Sein Laufstall bietet den Tieren einen ständigen Auslauf. «Das Beweiden meiner Liegenschaft ist nur sehr beschränkt möglich», begründet er das tägliche Eingrasen. Auch ihm ist die Schleppschlauchverordnung unangenehm. Die dauerhaft entstehenden Güllemähdli brächten beim Eingrasen manchmal richtig arg verschmutztes Futter. «Die Fresslust der Kühe wird stark eingeschränkt, und ihr Gemütszustand leidet.» Den Ratschlag, die Schnitthöhe bei der Eingrasmähvorrichtung zu verändern, habe er schon versuchsweise befolgt. «Das geht gar nicht. Die beim Hinweg gemähte Mahd wird beim Rückweg andauernd verstossen, was die Mähklingen verstopft.»

Für ihn und Urs Baumann ist das Gülleführen mit dem neuen Gesetz teuer, unwirtschaftlich und kollidiert mit den Beratungen der Spezialisten für Futterbau. «Man soll nicht auf frisch gemähten Flächen güllen. Wartet man ab, bis wieder Gras vorhanden ist, knickt man dieses mit den schweren Geräten um. Zudem kleben dann die Güllemähdli noch intensiver am Gräserbestand.» Die Rede sei hier sowohl von Schleppschlauchanlagen an der Dreipunkthydraulik als auch von Güllefässern mit montierter Schleppschlauchanlage. Infolge der Düngerlagerkapazität sei es zudem oft unrealistisch, die Gülle im Winter genügend mit Wasser zu verdünnen, um dem Umstand Güllemähdli vorzubeugen.

Verschiedene Massnahmen

Um die Schleppschlauchpflicht nicht erfüllen zu müssen, sind Ausnahmen möglich. Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidien, der St. Galler Bauernverband und der Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion hantieren diesbezüglich mit den vorgegebenen Richtlinien des Bundes. Bei Urs Baumann und Roman Strässle sind keine Gründe für eine Ausnahme vorhanden. Beide haben sich orientiert, mit welchen Massnahmen der für sie missliche Umstand verbessert werden könnte. Eine davon ist die Gülleseparation. Diese trennt die Feststoffe und die Flüssiggülle voneinander. Die Vorteile sind mehr Lagerkapazität, weniger Futterverschmutzung und effizientere Nutzung der Nährstoffe. Laut Untersuchungen kostet das Separieren der Gülle drei bis vier Franken pro Kubikmeter. Dieser Nachteil sei aber gering. Eine starke Verdünnung der Gülle bringe im Vergleich deutlich mehr Kosten in den Bereichen Lagerung und Ausbringung. «Das Separieren der Gülle bringt zwar mehr Platz im Güllebehälter, braucht dafür mehr Mistlager. Und das vorgeschlagene Einstreuen von Separationsmist kann man bei Milchkühen grad vergessen», meint Roman Strässle. Eine Verbesserung des Problems Güllemähdli bringe auch der Schleppschuh, lautet das Resultat einer Untersuchung. Dieser platziert die Gülle direkt am Boden und im Wesentlichen nicht auf den Pflanzen. Zudem verringert der Schleppschuh die Verflüchtigung von Ammonium-Stickstoff um rund 20 Prozent mehr als der Schleppschlauch. Der Schleppschuh ist etwas teurer als der Schleppschlauch und erbringt seine Vorteile nur bei ebenen Flächen. Der Schlitzinjektor wäre auch eine Lösung des Problems. Hier sind aber Kosten und Anspruch an die Bodenbeschaffenheit noch höher als beim Schleppschuh und zum Beispiel in Mosnang und Müselbach unrealistisch.

Fazit von Fachleuten

Am Gesetz und der Pflicht gibt es nichts mehr zu rütteln. Bewiesen und auch von Landwirten beobachtet ist, dass die folglich reduzierte Ammoniakemission auch ein besseres Pflanzenwachstum und damit einen Mehrertrag generiert. Bezüglich ungenügender Lagerkapazität sind eine Förderung der Gülleverrottung sowie eine Separierung ins Spiel zu bringen. Gerade die Separierung bringt bezüglich der Ausbringung, Futterverschmutzung und Stickstoffwirkung absolute Vorteile. Der hohe Kostenanfall der Separierung wird ausgeglichen, wenn man die höheren Lager- und Ausbringungskosten stark verdünnter Gülle dagegenhält. Dass bei diesem Gesetz für die Landwirtschaft neue Kosten entstanden sind, ist unvermeidlich und nicht wünschenswert. Hier muss jeder Landwirt selbst oder in einer Gemeinschaft mit seiner Betriebsstrategie über die Bücher gehen. Änderung der Fütterungsstrategie, der Güllezubereitung oder der Eingrastechnik und mehr stehen an.

Bei der Ausbringung mit dem Schleppschuh gelangt die Gülle direkt auf den Boden.
Bei der Ausbringung mit dem Schleppschuh gelangt die Gülle direkt auf den Boden.

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