Neue Pflicht für Frontlader – Schutzaufbau wird zentral

Ein Moment der Unachtsamkeit und plötzlich fällt die Heuballe vom Frontlader Richtung Fahrersitz. Ohne geeigneten Schutzaufbau kann dies für den Fahrer tödlich enden. Eine Erweiterung der geltenden Normen macht jetzt klar: Ein Frontlader darf nur mit dem nötigen Schutz eingesetzt werden.

Die Strohballe fiel vom Frontlader Richtung Fahrersitz. Das ist gefährlich. Ein Schutzaufbau soll Schlimmeres verhindern. Bild: Kantonspolizei Graubünden
Die Strohballe fiel vom Frontlader Richtung Fahrersitz. Das ist gefährlich. Ein Schutzaufbau soll Schlimmeres verhindern. Bild: Kantonspolizei Graubünden

Wer eine Maschine herstellt und verkauft, muss belegen: Diese Maschine ist sicher. Dafür stellt der Hersteller die sogenannte Konformitätserklärung aus. Darin bestätigt der Hersteller, dass die Maschine sicher ist, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass alle relevanten Normen inklusive der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten wurden. Die Konformitätserklärung muss jeder Maschine beiliegen, quasi als «Sicherheitsausweis».

Was bisher galt

Bis vor Kurzem galt die Norm «SN EN 12525:2000 + A2:2010: Landmaschinen – Frontlader – Sicherheit» als Massstab für sichere Frontlader. Wer sich als Hersteller an diese Norm hielt, durfte davon ausgehen, dass die Maschine auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt; insbesondere punkto Fahrerschutz.

Fachleute sprechen hier von der sogenannten Vermutungswirkung: Wenn sich ein Hersteller an eine anerkannte Norm hält, wird rechtlich vermutet, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt, ohne dass jede einzelne Anforderung im Detail geprüft werden muss.

Sicherheitslücke erkannt

Die Praxis hat gezeigt: Herabfallende Lasten bei Hebefahrzeugen führen oft zu sehr schweren oder tödlichen Unfällen, wenn kein geeigneter Schutzaufbau vorhanden ist.

Genau hier hatte die Frontladernorm eine gefährliche Lücke: Sie verlangte keine konkreten Schutzvorrichtungen gegen herunterfallende Gegenstände. Deshalb wurde mit dem EU-Durchführungsbeschluss 2024/1256 per 26. April 2024 die Vermutungswirkung für diesen Punkt aufgehoben. Das bedeutet: Hersteller dürfen sich beim Thema Fahrerschutz nicht mehr allein auf die alte Norm berufen. Es braucht jetzt konkrete Lösungen, um Bedienpersonen zuverlässig zu schützen.

Seit dem 26. April 2024 genügt es nicht mehr, sich auf die alte Norm zu berufen. Jeder neue Frontlader muss mit einer Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 individuell bewertet werden. Zentral ist dabei die Frage: Kann beim Einsatz dieses Frontladers eine Last auf den Fahrersitz fallen? Wenn ja, muss der Frontlader technisch so angepasst werden, dass dieses Risiko ausgeschlossen oder deutlich reduziert wird.

Hersteller sind in der Pflicht

Alle Frontladermodelle, die seit dem 26. April 2024 produziert oder verkauft wurden, müssen nun durch die Hersteller überprüft werden. Wenn ein Risiko für herabfallende Lasten festgestellt wird, darf das Modell nicht mehr verkauft oder montiert werden, bis die Risiken behoben wurden. Modelle, welche sich bereits auf dem Markt befinden, müssen zurückgerufen werden. Ein Warnhinweis in der Betriebsanleitung genügt nicht: Die Gefahr muss durch eine technische Lösung entschärft werden. Dies kann beispielsweise durch eine Schutzstruktur am Frontlader oder durch eine Schutzkabine oder einen anderweitigen Schutzaufbau (OPG) am Traktor geschehen.

Bedeutung für Anwender

Frontlader dürfen nur noch an Traktoren mit Kabine oder geeignetem Schutzaufbau angebaut werden. Wer bereits einen Frontlader im Einsatz hat, sollte unabhängig seines Baujahrs prüfen: Ist ein ausreichender Schutz für die Fahrerin oder den Fahrer vorhanden, wenn beispielsweise eine Grossballe Richtung Fahrersitz fällt? Falls nicht, müssen geeignete Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden.

Präventionstipps für Betriebe

Auch wenn der Frontlader technisch sicher ist: Sicheres Arbeiten beginnt im Kopf. Deshalb hier die wichtigsten Punkte für einen sicheren Einsatz:

– Werkzeugverriegelung vor jedem Einsatz prüfen (Gegendrucktest).

– Frontlader immer absenken = Schwerpunkt tief, Sicht frei. Auf der Strasse muss das vordere Sichtfeld gem. ECE R71 frei bleiben.

– Vorderen Überhang beachten:

  • 3 bis 4 Meter: Zwei Weitwinkelspiegel im Querformat, Spiegelfläche mind. 500 cm²
  • 4 bis 5 Meter: Geprüfte Querverkehrskamera einsetzen.
  • Über 5 Meter: Nicht zulässig im Strassenverkehr.

– Sachentransporte mit dem Frontlader auf öffentlichen Strassen sind verboten.

– Scharfe Kanten abdecken oder sichern (z.B. bei Gabeln, Ballenspitzen).

– Bei eingeschränkter Sicht mit Hilfsperson manövrieren.

– Nie unter angehobenen Lasten stehen.

– Keine ungeeigneten Werkzeuge einsetzen (z.B. Schaufel zum Eindrücken von Pfählen).

– Kein Anheben von Personen.

– Mitarbeitende korrekt instruieren (Gefahren, Sicherheitsregeln, Gerätewechsel, Umgang mit Störungen usw.).

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