Standesbegehren zu Digiflux: Rat will Bürokratiemonster zähmen
Ab dem 1. Januar 2026 besteht für den Verkauf und die Weitergabe von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Hof- und Recyclingdünger sowie Kraftfutter eine Mitteilungspflicht. Die Branche befürchtet weitere Bürokratie. Die SVP-, Mitte-EVP- und die FDP-Fraktionen haben nun ein Standesbegehren eingereicht.
Das Parlament hat 2021 mit der parlamentarischen Initiative 19.475 eine Mitteilungspflicht für Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Auslöser waren die von der Bevölkerung abgelehnten Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasser-Initiative) und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative). Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Onlineplattform Digiflux.
Ab 2026 und 2027
Nach einer Verschiebung gilt die Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Düngern und Kraftfutter ab 1. Januar 2026. Die Mitteilungspflicht über die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Unter die Mitteilungspflicht von Handel und Anwendungen Letzterer fallen beispielsweise auch gebeiztes Saatgut oder Nützlinge, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind.
Für die Branche ist Digiflux ein rotes Tuch. So schreiben die Fraktionen in das Standesbegehren 41.24.05 mit dem Titel «Neue Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gartenbau stoppen: Die Einfürhung von Digiflux muss vereinfacht werden», dass es sich bei Digiflux um ein reines Kontroll- und Überwachungsinstrument handle. Es bringe in der aktuellen Ausprägung keinen Mehrwert für den Boden-, Luft- und Gewässerschutz. «Bereits heute ist die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln in einem Journal aufzeichnungspflichtig. Digiflux führt zu einer massiven Erweiterung der bestehenden Aufzeichnungspflicht.»
Mittlerweile zeige sich, dass die vom BLW vorgesehene Ausgestaltung von Digiflux weit über das ursprüngliche Ziel hinausschiesse, die heute noch nicht mit der Digitalisierung aufgefangen werden könne. Man befürchtet, dass sämtliche berufliche Anwender mit einem massiven administrativen Aufwand und Mehrkosten ohne ökologischen Wert rechnen müssen.
Löcher im Datenschutz
Die Branche wie auch die Fraktionsmitglieder befürchten, dass dem Datenschutz zu wenig Rechnung getragen werde. «Mit Digiflux werden voraussichtlich schützenswerte Daten direkt an die Kantone, den Bund und die Forschung weitergegeben.» Eine reine «Anonymisierung» der Daten genüge nicht. Da Gemüsebau- wie auch Gartenbaubetriebe zum Teil hoch spezialisiert seien, lassen sich mit bereits wenigen Angaben Rückschlüsse auf einen bestimmten Betrieb ziehen.
Post nach Bern
Das Standesbegehren ist an die Bundesversammlung adressiert. Sie soll die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen schaffen, damit die Mitteilungspflicht auf den Handel mit Hof- und Recyclingdünger sowie Pflanzenschutzmittel beschränkt und bei den Pflanzenschutzmitteln dahingehend vereinfacht wird, dass bei deren Inverkehrbringen nur vonseiten des Handels der Bestimmungszweck vermerkt werden muss (Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand, Landwirtschaft). Die Mitteilungspflicht für Anwendungen soll ganz entfallen.
Das Geschäft wird frühestens in der Herbstsession des St. Galler Kantonsrats behandelt. Erst wenn der Rat grünes Licht gibt, kann das Anliegen nach Bern geschickt werden.
Mathias Rüesch, Geschäftsführer des St. Galler Bauernverbands (SGBV) begrüsst das politische Engagement der Fraktionen. In der angedachten Form der Umsetzung würde Digiflux für sämtliche beruflichen Anwender einen massiven administrativen Aufwand und Mehrkosten ohne jeglichen ökologischen Mehrwert bedeuten. Deshalb sei es wichtig, dass dem Thema auf allen Ebenen Beachtung geschenkt werde, im Sinne einer praxisnahen Lösungsfindung.

