SGBV-Landwirtschaftsrat mit Nein zur «Vegi-Initiative»

Der Landwirtschaftsrat des St. Galler Bauernverbands (SGBV) tagte am 10. April 2025. Der Rat fasste die Nein-Parole zur Ernährungs-Initiative. Der Nachtrag zum Gesetz über Ladenöffnungszeiten führte zu Diskussionen. Der Antrag eines Delegierten wurde abgelehnt.

Der Landwirtschaftsrat fasste einstimmig die Nein-Parole zur Ernährungs-Initiative.
Der Landwirtschaftsrat fasste einstimmig die Nein-Parole zur Ernährungs-Initiative.

Philipp Schönenberger, Vizepräsident des St. Galler Bauernverbands (SGBV), konnte am 10. April 29 Mitglieder des Landwirtschaftsrats und einige Gäste im Restaurant Freudenberg in Oberuzwil begrüssen. Präsident Ruedi Thomann liess sich entschuldigen. Muriel Kofler, Geschäftsführerin ad interim, informierte aus dem Verband (siehe Kasten).

Mit der Ernährungs-Initiative steht im Herbst oder Winter 2026 bereits eine weitere landwirtschaftsrelevante Abstimmung bevor. Bis dahin werden noch manche Wochen ins Land ziehen. Doch Markus Ritter, Nationalrat und Präsident des Schweizer Bauernverbands, bringt bereits seine politischen Fäuste in Stellung. Denn in seinen Augen ist die eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungs-Initiative)» eine Vorlage, die es deutlich zu bodigen gilt. Dafür muss jetzt schon zur Gegenoffensive angesetzt werden.

«Vegi-Initiative» im Detail

Detailliert erklärte Ritter, worum es bei der Initiative geht. Hinter der «Vegi-Initiative», wie sie in landwirtschaftlichen Kreisen genannt wird, steckt Franziska Herren. Sie hatte bereits mit der Trinkwasser-Initiative im Jahr 2021 gegen die Landwirtschaft mobil gemacht. Die Hauptanliegen der neuen Initiative sind die Förderung einer umweltfreundlicheren inländischen Landwirtschaft, die Reduktion des Konsums tierischer Produkte zugunsten pflanzlicher Lebensmittel und der Schutz des Trinkwassers durch Einschränkung von Pestiziden und Antibiotika in der Landwirtschaft.

«Diese Initiative hat die gleiche Schlagseite wie die Trinkwasser-Initiative», stellte Ritter klar. Ziel im Parlament sei eine Ablehnung ohne Gegenvorschlag. Das Resultat der Volksabstimmung werde ein starkes Signal für die Beratung der AP 2030 aussenden. In vielen Punkten würde die Initiative die Landwirtschaft einschränken und schwächen. Sie habe aber auch negative Auswirkungen für die Konsumenten. «Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.» Dieser Satz sowie weitere, die Ökologie und das Trinkwasser betreffende, sollen in der Verfassung verankert werden.

Ritter erklärte, dass dies drakonische Massnahmen in der Landwirtschaft zur Folge habe. Der Tierbestand müsse stark reduziert werden. Der Konsument könne nicht mehr selbst entscheiden, was auf seinem Teller liege. Er warnte davor, dass es auch die vor- und nachgelagerten Branchen heftig treffen würde – auch den Detailhandel. «Wenn nur noch Hafermus, Griessbrei und Riebel verkauft werden kann, gibt es nichts mehr zu verdienen.» Er bat den Landwirtschaftsrat, eine klare Nein-Parole zu fassen. Dieser folgte der Bitte einstimmig.

Läden länger offen lassen

FDP-Kantonsrat Peter Nüesch informierte über den 3. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung im Kanton St. Gallen. Die Abstimmung findet am 18. Mai statt. Gemäss dieser Vorlage sollen die Ladenöffnungszeiten im Kanton St. Gallen flexibilisiert werden: von Montag bis Samstag von fünf Uhr morgens bis zehn Uhr abends. An Sonntagen und Feiertagen bleibt geschlossen. «Hofläden und Selbstbedienungsläden ohne Personal wären neu ganz ausgenommen – sie unterliegen keiner zeitlichen Regulierung», so Nüesch. Läden und Kundschaft im Kanton St. Gallen hätten keine Benachteiligung mehr gegenüber den Nachbarkantonen und dem grenznahen Ausland, die bereits heute liberalere Öffnungszeiten hätten. Die FDP, die GLP und die Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell befürworten die Vorlage. Die Mitte, Grüne, SP, Gewerkschaften sowie Handel- und Gewerbeverband sind dagegen. Die Positionierung der SVP ist noch offen.

Nach Nüeschs Ausführungen folgten Voten aus dem Rat, die sich gegen die Vorlage aussprachen. Es war von einer Benachteiligung kleiner Dorfläden die Rede, die sich wegen knapperen personellen Ressourcen nicht gegen grosse Ketten durchsetzen könnten. Ein anderes Argument lautete, dass mit 26 Stunden pro Woche längeren Öffnungszeiten der Bogen überspannt werde. Dies gehe zulasten der Arbeitnehmenden. Eine Person wies darauf hin, dass Hofläden gesetzlich mit normalen Läden gleichgesetzt würden, was wiederum zu neuen Herausforderungen führe. Markus Ritter stellte den Antrag, auf eine Parole zu verzichten. Der Landwirtschaftsrat akzeptierte dies einstimmig.

Antrag abgelehnt

Auf die Delegiertenversammlung (DV) des SGBV am 26. März reichte ein Delegierter einen Antrag ein: Ziel des Antrags war es, an der DV einerseits über die Problematik von Windrädern und erneuerbaren Energien zu informieren. Andererseits sollen Unterschriftensammelbögen zu den beiden eidgenössischen Initiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)» und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)» dem «St. Galler Bauer» beigelegt werden. Die Mitglieder des SGBV sollen zudem über einen Mailversand über die Initiativen aufgeklärt werden. Der Vorstand hatte an der DV entschieden, den Antrag abzulehnen. Zum einen, weil das Thema den Rahmen der DV gesprengt hätte, zum anderen, weil der Antrag in den Aufgabenbereich des Landwirtschaftsrats gehört. Der Vorstand stellte dem Antragsteller somit in Aussicht, das Thema an der Landwirtschaftsratssitzung zu traktandieren. Philipp Schönenberger erläuterte die beiden Initiativen vor dem Rat, die sich derzeit noch im Sammelstadium befinden. Die Waldschutz-Initiative will den Bau von Windkraftanlagen ab 30 Metern Höhe im Wald sowie im Umkreis von 150 Metern zu Wäldern und Waldweiden mit dichter Bestockung verbieten. Anlagen, die diesem Verbot widersprechen und nach dem 1. Mai 2024 gebaut wurden, müssten innert 18 Monaten auf Kosten der Ersteller zurückgebaut werden. Die Gemeindeschutz-Initiative verlangt, dass grosse Windkraftprojekte nur mit Zustimmung der betroffenen Standort- und Nachbargemeinden realisiert werden dürfen. Fehlt diese Zustimmung, müssen nicht genehmigte Anlagen auf Kosten der Ersteller wieder zurückgebaut werden. Beide Initiativen wurden vom Verein für Naturschutz und Demokratie mit Sitz in Bern lanciert.

Der Vorstand lehnte den Antrag ab, weil der Verband Initiativen im Sammelstadium, die nicht vom Schweizer Bauernverband lanciert wurden, grundsätzlich nicht unterstützt. Eine inhaltliche Prüfung und Entscheidung zur Unterstützung erfolge erst, wenn eine Initiative für gültig erklärt worden sei. Auch der Landwirtschaftsrat stimmte einstimmig gegen den Antrag.

Im Anschluss gab es Voten zu Wasserbauprojekten und Gewässerraumausscheidungen. Man war sich einig, dass man sich möglichst früh mit dem Thema befassen, Pläne einsehen und Mitwirkungsverfahren nutzen sollte.

Infos aus dem Verband

  • Das Projekt «Vo Puur zu Puur» wurde für das Jahr 2025 abgesagt. Es liessen sich zu wenig Betriebe finden, die mitmachen.
  • Die Projekte Gala (Gast-Landwirt) und SchuB (Schule auf dem Bauernhof) werden neu ausgerichtet.
  • Streueflächen mit mehr als 50 Prozent Schilfanteil sollen aus der Direktzahlungsverordnung gekippt werden. Verband und Ämter sind im Austausch.
  • Ständerat Beni Würth hat eine Kommissionsmotion eingereicht. Der Bundesrat soll PFAS-Grenzwerte vollzugstauglich und wirtschaftsverträglich festlegen, angemessene Übergangsfristen einführen, nicht die Trinkwasserrichtlinie der EU übernehmen und Hilfen für betroffene Landwirtschaftsbetriebe prüfen.

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