St. Galler Bauern ohne Parole zu Wil West
Wil West bleibt umstritten. An der Sitzung des Landwirtschaftsrats des St. Galler Bauernverbands (SGBV) gerieten am Montag, 19. Januar, in Grabs Befürworter und Gegner erneut aneinander. Am Ende beschloss das Gremium die Stimmfreigabe. Zur Vorlage der Individualbesteuerung fasste der Rat die Nein-Parole.

Wil West polarisiert. In der Landwirtschaft ist man sich nicht einig, ob das heute genutzte Kulturland zugunsten einer wirtschaftlichen Entwicklung aufgegeben werden soll oder ob dessen Schutz höher zu gewichten ist. Am 8. März entscheidet das Stimmvolk darüber, ob der Kanton St. Gallen eine Fläche von 12,3 Hektaren an den Kanton Thurgau verkaufen soll.
Aus Sicht der Regierung soll Wil West in den kommenden 30 bis 40 Jahren zu einem attraktiven Standort für gewerbliche und industrielle Nutzungen entwickelt werden. Neue Arbeitszonen in der Agglomeration Wil sollen dabei weitgehend auf diesen Bereich konzentriert werden.
Geplant sind unter anderem eine direkte Anbindung an die Autobahn sowie an den öffentlichen Verkehr. Wird das Grundstücksgeschäft genehmigt, könnte der Baustart Ende 2028 erfolgen. Bei einem Nein bleibt das Land, obwohl es auf Thurgauer Boden liegt, im Eigentum des Kantons St. Gallen. Der vorgesehene Autobahnanschluss würde in diesem Fall nicht realisiert.
Pro und kontra Wil West
An der Landwirtschaftsratssitzung des St. Galler Bauernverbands (SGBV) in Grabs diskutierten die Anwesenden erneut über das Projekt und brachten ihre Pro- und Kontra-Argumente vor. Sowohl Gegner als auch Befürworter betonten die Bedeutung einer sachlichen Diskussion.
Gegner führten ins Feld, dass wertvolle Fruchtfolgeflächen von insgesamt rund 18 Hektaren dauerhaft verloren gehen. «Die Landwirtschaft muss immer die Kröten schlucken», hiess es. Die Kompensation bedeute keine Schaffung von neuem Land für die Lebensmittelproduktion. Befürworter hielten dem entgegen, dass durch das Projekt Wil West unter dem Strich weniger Kulturland verloren gehe, als wenn jede der 22 beteiligten Gemeinden zusätzliche Bauzonen ausscheiden würde. Ein Sprecher machte darauf aufmerksam, dass auch Bodenverbesserungen eine Rolle spielten. Dies zeige sich etwa im Rheintal, wo zahlreiche Flächen melioriert und drainiert seien. Irgendwann werde es jedoch schwierig, unter diesen Voraussetzungen noch Lebensmittel zu produzieren.
Skeptische Stimmen zeigten sich nicht überzeugt, dass der neue Autobahnanschluss zu weniger Verkehr in Wil führen würde. Auch der Verkaufspreis von 54 Franken pro Quadratmeter nach allen Abzügen stand in der Kritik. Dieser sei spottbillig. Ein Befürworter erinnerte daran, dass Landwirte bei einer Hofübergabe oft vom Ertragswert profitierten. «Doch bei diesem Preis müssen wir den Kanton St. Gallen vor sich selbst schützen», sagte ein weiterer Votant aus dem gegnerischen Lager.
«Das Volk hat 2022 den Sonderkredit abgelehnt», gab ein Gegner zu bedenken. Die Regierung habe dennoch weitergemacht und einen neuen Weg eingeschlagen. Damit habe sie Vertrauen verspielt. Zudem profitiere beim Projekt vor allem der Kanton Thurgau, da die Steuereinnahmen dorthin fliessen würden. Eine Befürworterin widersprach. Auch der Kanton St. Gallen profitiere von Personen, die hier wohnen und Steuern bezahlen, dieser Effekt sei nicht zu unterschätzen. Eine weitere Votantin erinnerte daran, dass die Regierung die Kritik aus der Abstimmung 2022 aufgenommen und das Projekt seither wesentlich verbessert habe.
Nicht in Schusslinie geraten
Mehrere Sprecher appellierten an den Verband und die Bauern, sich klar zu positionieren. Eine Votantin gab jedoch zu bedenken, dass bäuerliche Politiker auf Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager und der Wirtschaft angewiesen seien. Dieses Bündnis solle nicht riskiert werden.
Ein Votant warnte den SGBV davor, aktiv Abstimmungskampf zu betreiben. Der Verband tue sich keinen Gefallen, wenn er sich in den Fokus stelle. Es sei nicht seine Aufgabe, über den Verkaufspreis des Grundstücks zu diskutieren. Vielmehr solle sich der SGBV strategisch klug aufstellen und kein Geschirr zerbrechen. Auch in Zukunft sei man auf Partner aus Wirtschaft, Verkehr und Politik angewiesen.
Peter Nüesch stellte schliesslich den Antrag, dass der Landwirtschaftsrat zur Vorlage Wil West die Stimmfreigabe beschliesst. Er begründete dies unter anderem damit, dass sich der SGBV so seinen politischen Einfluss sichern könne. Ein Nein würde das Vertrauen in den Verband schwächen und seine Glaubwürdigkeit gefährden. Bei künftigen Anliegen, die eine breite bürgerliche Unterstützung benötigen, wäre die Position der Landwirtschaft deutlich geschwächt.
Der Landwirtschaftsrat folgte dem Antrag mit 19 zu 14 Stimmen.

Weitere Parole gefasst
Diskussionslos verlief hingegen die Parolenfassung zur Individualbesteuerung. Die Ratsmitglieder fassten einstimmig die Nein-Parole. Markus Ritter, Nationalrat Mitte und Präsident des Schweizer Bauernverbands (SBV), erläuterte die aus seiner Sicht problematischen Folgen einer Annahme.
Die Individualbesteuerung erachtet er als kompliziert. Damit das Vermögen eines Ehepaars individuell versteuert werden kann, müssen die Besitzverhältnisse wie bei einer Scheidung aufgeteilt werden, etwa Bankguthaben oder Wohneigentum.
Zudem entstünden mit der neuen Individualbesteuerung neue Ungerechtigkeiten. Ehepaare mit einem Haupteinkommen oder Familien mit tiefem Zweiteinkommen müssten deutlich höhere Steuern zahlen.
Der Schweizer Bauernverband rechnet zudem mit rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen sowie mit einem Bedarf von rund 1000 weiteren Steuerbeamten. Höhere Kosten und eine zunehmende Bürokratie wären ebenfalls die Folge.
Gegen die Individualbesteuerung stellt sich eine breite Allianz. Ritter zählte unter anderem Die Mitte, SVP, EVP und EDU sowie den Schweizerischen Gewerbeverband, den Schweizer Bauernverband, die IG Familie 3plus und die Konferenz der Kantonsregierungen dazu. Zudem lehnten 21 von 26 Kantonsregierungen die Vorlage in der Vernehmlassung ab. 10 Kantone ergriffen das Kantonsreferendum, 65 672 Unterschriften kamen für das Referendum zusammen.
Aus dem Verband
An den Sitzungen des Landwirtschaftsrats werden die Ratsmitglieder jeweils über aktuelle Geschäfte und Tätigkeiten des St. Galler Bauernverbands (SGBV) informiert. Präsident Ruedi Thomann berichtete unter anderem über laufende Arbeiten. So werde bis Mitte Februar eine Stellungnahme zum neuen Vorgehen bei den GAöL-Verantwortlichkeiten erarbeitet. Dabei geht es um die Frage, über welche Stellen künftig Kontrolle und Verträge abgewickelt werden sollen. Zudem läuft eine Mitwirkung des SGBV an der kantonalen Biodiversitätsstrategie.
Thomann blickte auch auf das Engagement des SGBV beim Entlastungspaket des Kantons zurück. Die vorgesehenen Kürzungen bei den Strukturverbesserungsmassnahmen hätten verhindert werden können. Dies sei auch dank der Zusammenarbeit mit bürgerlichen Parteien, der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidenten (VSGP) sowie den Ortsbürgergemeinden gelungen.
Mit Blick auf die Nationalratswahlen 2027 soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Diese soll definieren, welche Kandidatinnen und Kandidaten unterstützt werden, geeignete Personen sollen evaluiert und entsprechende Anfragen koordiniert werden. Im Hinblick auf die Agrarpolitik ab 2030 sei es wichtig, zusätzliche bäuerliche Sitze im Parlament zu besetzen.
Im Zusammenhang mit der Ernährungs-Initiative, die von Gegnern auch als «Vegan-Zwang-Initiative» bezeichnet wird, will sich die Landwirtschaft aktiv engagieren. Zwar spreche sich die Mehrheit der politischen Parteien gegen die Vorlage aus, dennoch sei ein kla-rer Einsatz der Landwirtschaft erforderlich, so Thomann. Der SGBV übernehme dabei das Kampagnenkonzept des Schweizer Bauernverbands. Die Abstimmung dürfte voraussichtlich am 27. September stattfinden.

PFAS im Kanton St. Gallen
Am 12. November führte der SGBV in Mörschwil einen Informationsanlass zum Thema PFAS durch. Dabei wurde aufgezeigt, welche Schritte der Verband unternimmt und wie der Stand der Arbeiten auf Bundesebene ist. Der Kanton rechnet mit Weisungen des Bundesamts für Umwelt (Bafu), die im Kanton St. Gallen umgesetzt werden müssen. Gemäss aktueller Einschätzung könnten diese Weisungen unter anderem Lieferverbote für betroffene Betriebe beinhalten.
Sobald die Vorgaben des Bundes bekannt sind, beabsichtigt die Regierung, gemeinsam mit dem SGBV an einer Pressekonferenz zu informieren. Der Vorstand hat jedoch beschlossen, auf eine gemeinsame Medienkonferenz zu verzichten. Stattdessen will der Verband die Medien selbst auf einem Landwirtschaftsbetrieb informieren.
RPG und Gewässerraum
Zur Umsetzung der zweiten Etappe des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) hat der SGBV Empfehlungen des SBV zu den zentralen Verordnungsbestimmungen erhalten. Aus Sicht des SGBV müssen die Stabilisierungsziele im kantonalen Richtplan korrekt festgelegt werden. Zudem besteht Klärungsbedarf beim Unterordnungsprinzip für Biogasanlagen, beim Vorrang der Landwirtschaft sowie bei der Finanzierung der Abbruchprämie. Diese Punkte sollen Anfang Februar mit dem Bau- und Umweltdepartement besprochen werden.
Die Umsetzung der Gewässerraumausscheidung betrifft schweizweit rund 20 000 Hektaren Kulturland. Der SBV führte im Dezember Gespräche mit Bundesrat Albert Rösti und dem Bafu. Aus Sicht des SBV geht die Entwicklung in die richtige Richtung.
Eine angepasste Verordnung soll demnächst in die Vernehmlassung geschickt werden und voraussichtlich ab 1. Januar 2027 gelten. Diskutiert wird dabei unter anderem, ob die Gewässerraumlinie als Baulinie verstanden werden kann. «Der SBV will den politischen Druck aufrechterhalten, um praxistaugliche Lösungen für die Landwirtschaft zu erreichen», so Thomann.
