Kantonsrat: Von Stacheldraht über PFAS bis Wolf
Während der Frühlingssession 2026 im St. Galler Kantonsrat wurden mehrere Vorstösse zur Landwirtschaft eingereicht: zur Nutzung von Gewässerräumen, zum Umgang mit PFAS-belasteten Lebensmitteln, zu Stacheldraht auf einem kantonseigenen Betrieb und zu einem Wolfsrudel am Flumserberg. Kantonsräte verlangen Antworten.

Der Gewässerraum sorgt im Kanton St. Gallen für politische Diskussionen. Gleich zwei Vorstösse aus dem Kantonsrat befassen sich mit der Frage, wie stark landwirtschaftliche Flächen entlang von Bächen und Flüssen künftig genutzt werden dürfen. Während eine Interpellation klären will, ob Landwirte Biodiversitätsflächen im Gewässerraum bewirtschaften können, fordert ein Standesbegehren mehr Flexibilität bei den bundesrechtlichen Vorgaben.
Die St. Galler Kantonsräte Marco Gadient (Flums) und Ruedi Thomann (Pfäfers) wollen mit ihrer Interpellation «Nutzung von Biodiversitätsflächen im Gewässerraum durch die Landwirtschaft» (51.26.11) klären, ob Landwirte Flächen im Gewässerraum künftig stärker nutzen können, insbesondere als Biodiversitätsflächen. Hintergrund ist unter anderem das Hochwasserschutzprojekt an der Seez. Bei solchen Wasserbauprojekten werden Bach- und Flussläufe oft verbreitert, wodurch landwirtschaftliche Nutzfläche verloren geht.
Die beiden SVP-Kantonsräte argumentieren, dass Landwirte nach Abschluss solcher Projekte die Uferbereiche ökologisch bewirtschaften könnten. Sie hätten Erfahrung mit Biodiversitätsflächen, und ein Teil der verlorenen Landwirtschaftsfläche könnte so zumindest kompensiert werden. Voraussetzung wäre allerdings, dass diese Flächen weiterhin als landwirtschaftliche Nutzflächen gelten und entsprechend angemeldet werden können.
In anderen Kantonen werde diese Möglichkeit bereits genutzt. Im Kanton St. Gallen würden solche Flächen jedoch nach baulichen Eingriffen an Gewässern oft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen.
Mit ihrer Interpellation wollen Gadient und Thomann deshalb von der Regierung wissen, ob sie eine landwirtschaftliche Nutzung des Gewässerraums grundsätzlich für möglich hält und ob allenfalls zusätzliche gesetzliche Grundlagen nötig wären. Zudem fragen sie, ob solche Lösungen die Umsetzung von Wasserbauprojekten erleichtern könnten.
Standesbegehren eingereicht
In eine ähnliche Richtung zielt ein weiterer Vorstoss aus dem Kantonsrat. Die Kantonsräte Peter Nüesch (Diepoldsau, FDP), Sepp Sennhauser (Wil, Mitte) und Fredy Louis (Nesslau, SVP) verlangen mit dem Standesbegehren «Bewirtschaftung der Gewässerräume flexibilisieren» (41.26.01) mehr Spielraum bei der Bewirtschaftung von Gewässerräumen. Der Kanton St. Gallen soll den Bund auffordern, das Gewässerschutzgesetz entsprechend anzupassen.
Die Umsetzung der Gewässerräume habe im Kanton zu erheblichen Nutzungskonflikten geführt, schreiben die Initianten. Die starren Vorgaben liessen wenig Spielraum für eine standortangepasste Bewirtschaftung. Fruchtbare Flächen würden teilweise stillgelegt, zudem entstehe Rechtsunsicherheit für Bewirtschafter und Grundeigentümer. Laut Berechnungen des Bundes müssten rund 20 000 Hektaren extensiviert werden, ohne dass dafür ein klarer gesetzlicher Auftrag bestehe.
Mit dem Standesbegehren soll deshalb eine flexiblere landwirtschaftliche Nutzung innerhalb des Gewässerraums ermöglicht werden, solange keine baulichen oder gewässerrelevanten Eingriffe erfolgen und die bestehenden Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften eingehalten werden, ohne Hochwasserschutz und ökologische Ziele zu gefährden.
Über das Standesbegehren entscheidet der Kantonsrat voraussichtlich an einer der nächsten Sessionen.
Verstoss gegen eigene Regeln
Mit einem anderen Anliegen wendet sich Kantonsrat Mirco Rossi (Sevelen) an die Regierung.
Der SVP-Kantonsrat und 24 Mitunterzeichnende kritisieren in einer Interpellation Stacheldrahtzäune auf dem kantonseigenen Landwirtschaftsbetrieb Barenegg im Neckertal (51.26.19). Der rund 78 Hektaren grosse Betrieb soll derzeit verkauft werden.
Nach Angaben des Interpellanten befinden sich auf dem Betrieb noch mehrere Kilometer Stacheldraht. Im Kanton St. Gallen sind solche Zäune ausserhalb von Alpen jedoch seit Oktober 2025 verboten. Rossi bezeichnet die bestehenden Anlagen deshalb als illegal und fordert, dass der Kanton als Grundeigentümer seiner Vorbildfunktion nachkommt und den Stacheldraht entfernt. Der zukünftige Käufer solle keine «Stacheldraht-Hypothek» übernehmen müssen.
Mit seiner Interpellation verlangt er von der Regierung unter anderem Auskunft darüber, wie viel Stacheldraht auf dem Betrieb installiert ist und weshalb dieser trotz Verbot nicht entfernt wurde. Er möchte auch wissen, ob der Kanton, wie im St. Galler Jagdgesetz vorgesehen, Strafanzeige gegen sich selbst als Grundeigentümer einreiche. Zudem will er wissen, ob der Kanton den Stacheldraht vor dem geplanten Verkauf abbauen wird oder ob diese Pflicht einem zukünftigen Käufer übertragen werden soll.
PFAS in Lebensmitteln
Auch Kantonsrat Daniel Bosshard (St. Gallen) hat eine Interpellation eingereicht. Für ihn ist es nicht der erste Vorstoss zum Thema PFAS – der Grünen-Politiker hat sich bereits früher mit entsprechenden Fragen an die Regierung gewandt. In seiner jüngsten Interpellation «Endlich Lebensmittel mit PFAS-Höchstwertüberschreitungen aus dem Verkehr ziehen und die Bevölkerung schützen» (51.26.21) macht er erneut politischen Druck.
Er fordert strengere Massnahmen im Umgang mit PFAS-belasteten Lebensmitteln. Hintergrund sind erhöhte PFAS-Werte im Nordosten des Kantons, die seit Längerem im Boden und in Fleisch nachgewiesen wurden. Nach geltendem Lebensmittelrecht dürfen Produkte, welche die festgelegten Höchstwerte überschreiten, eigentlich nicht in Verkehr gebracht werden. Dennoch gelangten solche Lebensmittel weiterhin auf den Markt, kritisiert der Interpellant.
Bosshard verlangt von der Regierung Auskunft darüber, wie sie sicherstellen will, dass belastete Produkte konsequent aus dem Verkehr gezogen und die gesetzlichen Kontrollpflichten eingehalten werden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass betroffene Landwirtschaftsbetriebe dadurch wirtschaftlich stark unter Druck geraten können. Deshalb stellt er auch die Frage, ob zusätzliche Massnahmen oder Entschädigungsmodelle nötig wären, um Betriebe beim Umgang mit PFAS-belasteten Produkten zu unterstützen.
Wolf vor der Haustüre
Nicht nur die Ewigkeitschemikalien PFAS beschäftigen die Politik immer wieder, auch der Wolf ist längst zu einem Dauerthema geworden.
Die Kantonsräte Marco Gadient und Brigitte Borghi (beide Flums) thematisieren in der Interpellation «Belagerung von Wohnhaus durch Wolfsrudel wird als ’normales Verhalten‘ eingestuft» (51.26.28) einen Vorfall mit einem Wolfsrudel am Flumserberg. Mitte Januar hielten sich fünf Wölfe längere Zeit in unmittelbarer Nähe eines Wohnhauses im Gebiet Muschnitt auf. Laut den Interpellanten näherten sich die Tiere bis auf rund 20 Meter dem Gebäude, in dem eine Familie mit Kleinkind lebt. Videoaufnahmen hätten den Vorfall dokumentiert.
Die beiden SVP-Kantonsräte kritisieren, dass die zuständigen Behörden das Verhalten der Tiere als «normal» eingestuft hätten. Aus ihrer Sicht stelle eine solche Annäherung eine mögliche Gefahr für Menschen dar. Mit ihrem Vorstoss wollen sie von der Regierung unter anderem wissen, wie sie den Vorfall beurteilt, wer im Fall eines Übergriffs die Verantwortung trägt und welche Massnahmen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung vorgesehen sind. meg.
Wil-West-Vorstoss abgeblitzt
Die drei SVP-Kantonsräte Marco Gadient (Flums), Christian Vogel (Bütschwil) und Marco Helfenberger (Waldkirch) reichten kurz vor der Abstimmung am 8. März eine dringliche Interpellation zu Wil West ein (51.26.15) und verlangten mehr Transparenz rund um Kosten, staatliche Unterstützung im Abstimmungskampf und die Konsequenzen eines erneuten Neins an der Urne («St. Galler Bauer» vom 27. Februar). Der Kantonsrat lehnte die Dringlichkeit des Vorstosses mit 25 Ja- zu 88 Nein-Stimmen ab. Damit wird die Interpellation nicht sofort behandelt.
Die Antworten der Regierung zu obigen Vorstössen sind noch ausstehend. Sobald verfügbar, werden wir online oder im Heft darüber berichten.
