Digiflux vereinfachen? St.Galler Standesinitiative ohne Erfolg

Die St.Galler Standesinitiative zur Vereinfachung von Digiflux ist in Bern gescheitert. Zwar anerkennt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats das Anliegen, die Bürokratie in der Landwirtschaft zu begrenzen, empfiehlt aber, der Initiative keine Folge zu geben.

Am Donnerstag, 23. Oktober, fand in Bern die Vorprüfung der St.Galler Standesinitiative 24.323 «Neue Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gartenbau stoppen: Die Einführung von Digiflux muss vereinfacht werden» statt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) gibt der Standesinitiative zwar keine Folge, anerkennt aber das von der Standesinitiative verfolgte Ziel, die Bürokratie zu limitieren. Der „St.Galler Bauer“ berichtete darüber am 17. Juni 2024 in diesem Beitrag.

Die in der Herbstsession 2024 vom Kantonsrat gutgeheissene Standesinitiative hatte zum Ziel, die neue Landwirtschaftsplattform Digiflux zu vereinfachen. Das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) sieht neu vor, dass über Digiflux alle Käufe und Verschiebungen von Pflanzenschutzmitteln, Kraftfutter (inkl. Nebenprodukte der Nahrungsmittelherstellung, z.B. Zuckerrübenschnitzel), Dünger sowie Gülle, Mist und Kompost zu erfassen sind. Bei den Pflanzenschutzmitteln soll auch die Anwendung dokumentiert werden. Ziel der Standesinitiative war es, dass Bauernbetriebe, Gewerbe, Handel, Futtermühlen, Lohnunternehmer, Forstwirtschaft, Gartenbau und die öffentliche Hand keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten erhalten. Weiter sollen die Betriebskontrollen und die Überwachung in der Landwirtschaft nicht weiter ausgebaut werden.

Bürokratie sollte vereinfacht werden

Konkret lädt die Standesinitiative die Bundesversammlung ein, die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, damit die Mitteilungspflicht auf den Handel mit Hof- und Recyclingdünger sowie Pflanzenschutzmittel beschränkt und bei den Pflanzenschutzmitteln dahingehend vereinfacht wird, dass bei deren Inverkehrbringen nur von Seiten des Handels der Bestimmungszweck vermerkt werden muss (Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand, Landwirtschaft). Die Mitteilungspflicht für Anwendungen bei Pflanzenschutzmitteln soll ganz entfallen.

St. Galler Kantonsräte an der Vorprüfung in Bern

Der Kantonsrat wurde an der Vorprüfung vom 23. Oktober 2025 in Bern durch Kantonsrat Christian Vogel, Bütschwil-Ganterschwil (SVP), und Kantonsrat Sepp Sennhauser aus Wil (Die Mitte), vertreten.

Sepp Sennhauser (links) und Christian Vogel im Bundehaus in Bern. Bild: zVg.

Die WAK-S beantragt mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie anerkennt aber das Ziel der Standesinitiative, die Bürokratie zu limitieren. Diesbezügliche Bestrebungen seien aufgrund der laufenden Umsetzungsarbeiten der abgeänderten Motion Kolly (24.3078 «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe») derzeit in Gang.

 

*Medienmitteilung des Kanton St.Gallen

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