Ernährungsinitiative: wackelt der Urnengang?
Kurz vor der Abstimmung über die Ernährungsinitiative erhebt der Verein «Sauberes Wasser für alle» Vorwürfe gegen den Bundesrat. Er verlangt eine Korrektur der amtlichen Informationen, die irreführend seien. Andernfalls könnte der Urnengang verschoben werden. Gegner mahnen mit dem «Tag des letzten Cervelats» vor Annahme der Initiative.

Kurz vor der Abstimmung über die Ernährungsinitiative erhebt der Verein «Sauberes Wasser für alle» Vorwürfe gegen den Bundesrat. Er verlangt eine Korrektur der amtlichen Informationen, die irreführend seien. Andernfalls könnte der Urnengang verschoben werden.
Der Verein «Sauberes Wasser für alle» und Franziska Herren haben beim Regierungsrat des Kantons Bern eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Sie richtet sich gegen den Bundesrat und die Bundeskanzlei und betrifft die eidgenössische Abstimmung vom 27. September über die Ernährungsinitiative, die vom Schweizer Bauernverband auch als «Vegan-Zwang-Initiative» bezeichnet wird.
Kein Eingriff in Fleischkonsum
Die Beschwerdeführenden werfen dem Bundesrat vor, die Vorlage in der amtlichen Information falsch oder irreführend darzustellen. Demnach erwecke der Bundesrat den Eindruck, die Initiative verlange, innert zehn Jahren zwingend einen Netto-Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent zu erreichen. Zudem werde suggeriert, dafür brauche es starke Eingriffe in den Konsum, insbesondere beim Fleisch, und Umweltbelastungen würden ins Ausland verlagert. Nach Ansicht der Beschwerdeführenden gibt der Initiativtext dies nicht her. Er verlange lediglich, dass der Bund einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstrebe und pflanzliche Lebensmittel stärker fördere. Von Verboten, Fleischverzicht oder einer vorgeschriebenen Ernährungsweise sei keine Rede.
Verschiebung beantragen
Der Verein verlangt deshalb eine rechtzeitige und wirksame Berichtigung der amtlichen Informationen. Falls dies vor der Abstimmung am 27. September nicht mehr möglich ist, soll der Urnengang verschoben werden. Wird trotzdem abgestimmt, wird die Ungültigerklärung beantragt. Über die Beschwerde ist noch nicht entschieden.
Der Tag des letzten Cervelats
Der 26. August 2026 wird im Zusammenhang mit der Vegan-Zwang-Initiative zum «Tag des letzten Cervelats» erklärt. Schweizweit werden Gratis-Cervelats an stark frequentierten Standorten verteilt und im Kanton St. Gallen sollen möglichst viele Mahnfeuer brennen.
Die Vegan-Zwang-Initiative resp. Ernährungsinitiative kommt am 27. September 2026 zur Abstimmung. Sie verlangt einen Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent, was nur durch eine weitgehend vegane Ernährung der Schweizer Bevölkerung zu erreichen wäre. Der St. Galler Bauernverband (SGBV) empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung, da sie die Konsumfreiheit einschränken, die Lebensmittelpreise erhöhen und den Einkaufstourismus fördern würde.
Für den Abstimmungskampf organisiert der St. Galler Bauernverband verschiedene Aktionen. Am 26. August 2026 werden an verschiedenen Orten im Kanton St. Gallen gratis Cervelats verteilt. Ausserdem ruft der Verband seine Mitglieder auf, am selben Abend an möglichst vielen Orten im Kanton St. Gallen Mahnfeuer zu entzünden, den symbolisch letzten Cervelat zu bräteln und Bilder davon über Social Media oder WhatsApp zu teilen. Ein Nein-Button, der den Bildern angehängt werden kann, kann über www.bauern-sg.ch/debatten heruntergeladen oder über den WhatsApp-Info-Kanal des SGBV (079 675 08 40) bestellt werden.
Damit die Medien im Kanton St. Gallen im Vorfeld über die Aktion informiert werden können, bittet der SGBV um die Anmeldung der geplanten Mahnfeuer. So kann die ungefähre Anzahl der Feuer kommuniziert werden. Die Anmeldung erfolgt über das hier verlinkte Online-Formular oder per Whatsapp an den SGBV-Info-Kanal unter 079 675 08 40.
Auf www.ernaehrungsinitiative-nein.ch wird erklärt, was die Ernährungsinitiative effektiv bringen würde und welche Folgen sie für die Schweizer Landwirtschaft, die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Ernährungssicherheit hätte.
Bei Feuerverbot
Sollte das Feuerverbot am 26. August 2026 noch in Kraft sein, sollen keine Mahnfeuer entfacht werden. Der St. Galler Bauernverband ruft dann seine Mitglieder auf, verschiedenste Cervelat-Bilder zu teilen, seien es Bilder vom Wurst-Käse-Salat, dem Cervelat auf dem Gasgrill oder einer Zeichnung vom Cervelat am Feuer.
