St. Galler Regierung antwortet zu Abstimmungsbüchlein und PFAS im Boden

Die St. Galler Regierung verteidigt das Abstimmungsbüchlein zu Wil West gegen Kritik, räumt aber einen Layoutfehler ein. Ein Grüne-Kantonsrat hat schon beim Projekt Wil West Fragen zu möglichen PFAS-Belastungen gestellt. Er hakte nun beim geplanten Bau der Kantonsstrasse zum See und beim Anschluss Witen nach.

Die SVP-Kantonsräte Christian Vogel (Bütschwil), Marco Helfenberger (Waldkirch) und Marco Gadient (Flums) kritisierten in einer einfachen Anfrage (61.26.15) das Abstimmungsbüchlein zur Vorlage Wil West («St.Galler Bauer» Nr. 8 vom 20. Februar). Sie bemängeln unter anderem die Bezeichnung des Gebiets Länzenbüel als Ausgleichsfläche trotz Verlust von Landwirtschaftsland, eine aus ihrer Sicht unausgewogene Darstellung von Pro- und Contra-Argumenten sowie die Auslagerung zentraler Argumente in ein separates Heft. Insgesamt sprechen sie von einem mangelhaften Abstimmungsbüchlein und verlangten Auskunft, wer für die Fehler verantwortlich ist.

Die Regierung stellt in ihrer Antwort vom 24. Februar 2026 als erstes klar, dass für den Erlass des erläuternden Berichts zu kantonalen Volksabstimmungen (…) das Präsidium des Kantonsrates zuständig sei. «Im Präsidium sind alle Fraktionen des Kantonsrates vertreten.» Sie weist die Vorwürfe zum Abstimmungsbüchlein weitgehend zurück, räumt aber einen Layout-Fehler ein. Vier Textabschnitte, darunter auch Argumente, seien beim Gestalten der Broschüre versehentlich weggelassen worden. Diese seien jedoch rechtzeitig als Ergänzungsbeilage nachgereicht worden, sodass die Stimmberechtigten über vollständige Informationen verfügten. Intern seien die Abläufe angepasst worden, damit so etwas künftig früher auffällt.

Aus Ratsdebatte übernommen

Zur Kritik an inhaltlichen Fehlern erklärt die Regierung, beim Gebiet Länzenbüel sei «Ersatzfläche» zwar der korrekte Begriff, «Ausgleichsfläche» sei aber in der Ratsdebatte mehrfach verwendet worden und deshalb im Büchlein so übernommen worden. Grundsätzlich halte man sich bei der Darstellung eng an die Formulierungen aus dem Parlament, korrigiere nur zurückhaltend. Im konkreten Fall wäre eine Korrektur aber sinnvoll gewesen.

Auch die beanstandete Gewichtung der Argumente begründet die Regierung damit, dass sie aus der Ratsdebatte übernommen worden seien; bewusste Kürzungen habe es nicht gegeben. Gegner hätten ihre Positionen nicht selbst formuliert, weil dies gesetzlich nur bei Referenden aus der Bevölkerung vorgesehen sei, nicht aber bei einem Ratsreferendum wie bei Wil West. Trotzdem seien sowohl Mehrheits- wie Minderheitsargumente dargestellt worden, betont die Regierung.

Für Layout und Druck ist laut Regierung die Staatskanzlei zuständig, die Schlusskontrolle liegt bei den Parlamentsdiensten zusammen mit dem federführenden Departement. Insgesamt hält die Regierung fest, dass die freie Meinungsbildung trotz Fehlern nicht beeinträchtigt gewesen sei.

SVP-Kantonsräte bemängelten das Abstimmungsbüchlein. Die Regierung verteidigt sich. Bild: meg.

Auf PFAS untersucht?

Ebenfalls beantworte die Regierung am 24. Februar die einfache Anfrage von Daniel Bosshard, St.Gallen vom 21. November «Mögliche PFAS-Belastung im Boden der geplanten Kantonsstrasse zum See und des Anschlusses Witen mit Zubringer» (61.25.64).

Der Grüne-Kantonsrat Daniel Bosshard hat schon beim Projekt Wil West Fragen zu möglichen PFAS-Belastungen gestellt («St.Galler Bauer» Nr. 6 vom 6. Februar 2026). Auch beim geplanten Bau der Kantonsstrasse zum See und beim Anschluss Witen hakt er diesbezüglich nach.

Bosshard will wissen, ob die betroffenen Böden mit PFAS belastet sind, ob schon Messungen gemacht wurden und welche Folgen das für Kosten, Bau und Landwirtschaft haben könnte. Hintergrund ist, dass im Nordosten des Kantons erhöhte PFAS-Werte festgestellt wurden, wohl wegen früher ausgebrachten Klärschlamms.

Die Regierung antwortet: Im Projektgebiet wurden bisher kaum PFAS-Untersuchungen gemacht, weil lange zu wenig über die Stoffe bekannt war. Solche Analysen sollen nun im weiteren Projektverlauf folgen. Konkrete Kosten für eine mögliche Sanierung lassen sich noch nicht abschätzen, da Grenzwerte und rechtliche Vorgaben erst in den nächsten Jahren festgelegt werden. Eine Einstufung als Altlastenfläche ist derzeit nicht vorgesehen.

Auf einer der genannten Parzellen seien im Rahmen der Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben Bodenproben auf PFAS untersucht. Die festgestellten Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) lagen im Vergleich zu anderen Parzellen in der betroffenen Region eher im tiefen Bereich», so die Regierung.

Schon beim Vorstoss zu Wil West hatte die Regierung ähnlich argumentiert: PFAS sind ein wachsendes Problem, verbindliche Grenzwerte fehlen noch, und Untersuchungen erfolgen meist nur bei konkretem Verdacht.

Vorstoss zur Regulierung des Bibers

Die einfache Anfrage von Fredi Louis (Nesslau, SVP), Peter Nüesch (Diepoldsau, FDP) und Sepp Sennhauser (Will, Mitte) unter dem Namen «Regulierung und Management des Bibers – Schutzstatus, Vergrämung, Eingriffe und Kosten» (61.26.18) verlangt Klarheit beim Umgang mit Bibern im Rheintal. Die Tiere sind streng geschützt, richten aber laut den Einreichern Schäden an Entwässerungsanlagen, Meliorationen und Landwirtschaftsflächen an. Die Kantonsräte wollen von der Regierung wissen, wie Schutzstatus und nötige Eingriffe vereinbart werden können, ob die heutigen Bundesgesetze ausreichen und wie wirksam Schutz- und Vergrämungsmassnahmen sind. Sie fragen auch nach Zahlen zu regulierten Bibern und Dämmen, nach Kosten seit 2011 sowie nach klaren Kriterien für Eingriffe. Zudem geht es um die Sicherheit auf landwirtschaftlichen Wegen, etwa bei Unterhöhlungen durch Biberbauten. 

 

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