Wer muss Neophyten bekämpfen?

Invasive Neophyten sind ein Problem. Sie verdrängen die einheimische Pflanzenwelt und bedrohen damit die Biodiversität. Einzelne Arten, wie das schmalblättrige Greiskraut, sind zudem für Nutztiere giftig. Doch wer im Kanton St.Gallen ist verantwortlich für die Neophytenbekämpfung?

Einjähriges Berufkraut

Neophyten sind nicht einheimische Pflanzen, die meist aus fremden Kontinenten von Menschen ins Land gebracht wurden. Oft sind es Zier- oder Nutzpflanzen, die absichtlich «importiert» wurden. Gemäss Info Flora, dem nationalen Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora, zählt die Schweizer Pflanzenwelt fast 680 Neophyten, wovon rund 60 invasiv sind. Und genau diese invasiven Pflanzen sind problematisch. Einige Arten beeinträchtigen die Gesundheit von Menschen und Tieren, sie verursachen hohe Kosten, verdrängen die einheimische Flora und bedrohen die Biodiversität.

Gemeinden erhalten Geld

Der Kanton St.Gallen hat das Problem der invasiven Neophyten erkannt und eine «Neophyten-Strategie» entwickelt. Diese wurde im April 2018 publiziert. Diese Strategie formuliert 13 Ziele. Mit diesen Zielen will man unter anderem verhindern, dass schutzwürdige Lebensräume durch diese pflanzlichen Eindringlinge beeinträchtigt werden, die Organisation der Neophytenbekämpfung soll gemeindeübergreifend geschehen und alle Akteure sollen sensibilisiert werden.

«In jeder politischen Gemeinde ist eine Ansprechperson definiert, welche den Informationsfluss zwischen ANJF und Gemeinde sicherstellt», erklärt Dominik Thiel, Leiter des Amts für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF). Dazu werde diesen Personen Informations- und Hilfsmittel für die Neophytenbekämpfung bereitgestellt. Die Gemeinden erhalten zudem Geld vom Kanton. «Das ANJF stellt finanzielle Mittel von jährlich rund 500’000 Franken für die Neophytenbekämpfung zur Verfügung», so Thiel weiter. Die Gemeinden selbst wenden weitere 100’000 Franken pro Jahr auf.

Schlusslicht Landwirtschaft

Die finanziellen Mittel des ANJF sind von den Politischen Gemeinden gemäss Leitfaden «Bekämpfung und Unterhalt von Neophytenstandorten 2020-2025» einzusetzen, wobei die höchste Priorität bei einzelnen Problemarten liegt. Landwirtschaft und Siedlung bilden die fünfte und letzte Etappe in der Priorisierung. Innerhalb dieser fünften Etappe bildet die Landwirtschaft den dritten Priorisierungspunkt vor den private Grünräumen (4. Etappe).

Neophyten bevorzugen Ruderalflächen, offene Bodenflächen oder extensiv genutzt Flächen wie Magerwiesen oder Streueflächen. Auf intensiv bewirtschafteten Flächen sind sie weniger präsent. Dafür breiten sie sich schnell auf den Biodiversitätsförderflächen aus, die erst später gemäht werden dürfen. Landwirte erhalten für den späten Schnitt, den Verzicht auf Düngung und den Ertragsverlust Biodiversitätsbeiträge. Die zusätzliche Arbeit für die Neophytenbekämpfung wird, mit Ausnahme der GAöL-Flächen, nicht separat abgegolten. Nehmen Neophyten, aber auch andere unerwünschte Pflanzen wie Ackerdisteln, Jakobskreuzkraut oder Blacken, auf diesen Flächen überhand, droht dem Landwirt eine Kürzung der Direktzahlungen.

Kürzungen drohen

Christoph Högger, Leiter Direktzahlungen beim kantonalen Landwirtschaftsamt, klärt dazu auf. Gemäss Direktzahlungsverordnung seien Problempflanzen oder invasive Neophyten auf den Biodiversitätsförderflächen zu bekämpfen. Weiter seien Flächen oder Teilflächen mit einem hohen Besatz an Problempflanzen oder invasiven Neophyten von der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) auszuschliessen. Wenn die landwirtschaftliche Nutzung stark eingeschränkt ist, gilt die betroffene Fläche ebenfalls nicht mehr als LN.

«Im Rahmen von landwirtschaftlichen Kontrollen auf Biodiversitätsförderflächen wird den Neophyten und den Problemunkräutern mehr Beachtung geschenkt. Werden diese Pflanzen festgestellt, erhalten die Bewirtschafter eine schriftliche Aufforderung zur aktiven Bekämpfung der Neophyten und Problemunkräutern», sagt Högger. Sollte im Rahmen einer Nachkontrolle keine Verbesserung festgestellt werden, könne es zu Abzügen bei den Biodiversitätsbeiträgen oder gar zu einem Ausschluss der betroffenen Fläche von der Landwirtschaftlichen Nutzfläche wegen hohem Besatz an Problempflanzen oder invasiven Neophyten kommen.

Bevor es aber zu Kürzungen kommt, sollten sich Unkraut-geplagte Landwirte Unterstützung holen. «Die Landwirte können sich ans Landwirtschaftsamt sowie an das Landwirtschaftliche Zentrum St.Gallen wenden», lautet der Rat des ANJF-Leiters Dominik Thiel (siehe Kasten).

Und die Privaten?

In vielen privaten Gärten blühen die Neophyten bis in den späten Herbst hinein, während auf der anderen Seite die Gemeinden Neophyten auf dem Gemeindegebiet bekämpfen.

Wenn eine Person den Verdacht hegt, dass in ihrem Garten Neophyten wuchern, bietet das ANJF Hand und stellt für diese Personen Informationen bereit. Es ist jedoch die Aufgabe der Gemeinden, die Bevölkerung über Neophyten zu informieren.

Schmalblättriges Greiskraut.
Das schmalblättrige Greiskraut ist auf für Nutztiere giftig. Bild: Maya Reuss Valentini, Baudirektion Zürich

 

Aktualisiert: Die Freisetzungsverordnung (FrSV) wurde revidiert. Sie gilt seit 1. September 2024. Die überarbeitete Verordnung regelt, wie mit fremden Pflanzen und Tieren umgegangen werden muss, die die Umwelt gefährden könnten. Solche Arten dürfen nicht eingeführt oder verkauft werden, ausser es gibt eine spezielle Erlaubnis.  Mehr Infos gibt es hier. 

 

Beratung in Sachen Neophyten

Die Fachstelle Pflanzenbau/Umwelt am Landwirtschaftlichen Zentrum St.Gallen bietet Landwirten Beratung vor Ort zur Bekämpfung invasiver Neophyten. Auf Biodiversitätförderflächen können durch das Landwirtschaftsamt Ausnahmebewilligungen für einen frühzeitigen Schnittzeitpunkt erteilt werden.

Merkblätter und Antragsformular unter www.sg.ch

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