Japankäfer im Rheintal: Diese Regeln gelten jetzt

Im Raum Buchs und im angrenzenden Fürstentum Liechtenstein hat sich der Japankäfer ausgebreitet. Weil dieser gebietsfremde Käfer Bäume kahl frisst und Wiesen zerstört, muss ein Fund dem Bund gemeldet werden. Der Kanton verfügt über lokale Einschränkungen.

Im Raum Buchs haben Fachleute des Kantons inzwischen 13 Exemplare des Japankäfers gefunden (Stand 18. August 2026). Er legt seine Eier in feuchten Grünflächen und kann grossen Schaden in der Landwirtschaft verursachen. Der Bund hat deshalb den Kanton St. Gallen damit beauftragt, die Ausbreitung des Japankäfers zu bekämpfen. Der Kanton macht dies in Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein. Innerhalb eines Kilometers eines Fundorts (Befallsherd) gelten ab sofort drei einfache Regeln:

1. Grünflächen nicht bewässern:

Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden dürfen bis Ende September nicht bewässert werden. Das Bewässern von Blumen- und Gemüsebeeten sowie Topfpflanzen bleibt erlaubt.

2. Schnittgut richtig entsorgen:

Das Schnittgut muss bis Ende September ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden.

3. Pflanzen nicht transportieren:

Keine Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen aus dem Befallsherd hinausbringen.

Der Befallsherd betrifft einen Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Buchs und Grabs. Darüber hinaus existiert eine Pufferzone (zwischen einem und sechs Kilometern eines Fundorts entfernt). In der Pufferzone darf Schnittgut bis Ende September ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden. Die Pufferzone betrifft Teile der Gemeinden Grabs, Sevelen, Gams, Sennwald und Wartau.

Für die Landwirtschaft, Gartenbaubetriebe und Bauwirtschaft gelten im betroffenen Gebiet besondere Einschränkungen:

Landwirtschaft:

Innerhalb des Befallherds ist es bis Ende September verboten, Weiden und Wiesen zu bewässern.

Gartenbau:

Im Befallsherd produzierter Rollrasen darf den Befallsherd nicht verlassen. In der Pufferzone produzierter Rollrasen darf die Pufferzone und den Befallsherd nicht verlassen. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen sowie Ziergräser dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden, ohne sicherzustellen, dass keine Engerlinge vorhanden sind.

Bauwirtschaft:

Es ist das ganze Jahr über verboten, die oberste Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern aus dem Befallsherd hinauszutransportieren.

Alle Massnahmen wurden vom Bund verfügt und haben zum Ziel, langfristigen Schaden in der Landwirtschaft sowie öffentlichen und privaten Gärten zu verhindern.

 

*Medienmitteilung des Kanton St.Gallen

Japankäfer erkennen und melden

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist gefrässig und kann erhebliche Schäden verursachen. Als adultes Insekt frisst er Blätter, Früchte und Blüten von mehr als 400 Pflanzen. Im Stadium der Larve ernährt er sich hauptsächlich von Graswurzeln und gefährdet so Grünflächen aller Art. Aus diesen Gründen stellt er eine Gefahr für die Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und die Umwelt dar. Ausgewachsene Käfer sind etwa so gross wie ein Fünfrappenstück (1–1,2 cm), mit metallisch grün schimmerndem Kopf und Halsschild sowie kupferbraunen Deckflügeln. An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine Haarbüschel zu erkennen. Am Hinterteil sind zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.

Der Japankäfer frisst sich durch die Natur. Bild: Vimercati Egidio, Commons Wikimedia
Der Japankäfer frisst sich durch die Natur. Bild: Vimercati Egidio, Commons Wikimedia

Interaktive Übersichtskarte und weitere Infos zum Japankäfer gibt es hier.

Funde können hier gemeldet werden.

Weitere Artikel zum Japankäfer gibt es hier.

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