Flächen im Frühling auf Einjähriges Berufkraut prüfen
Das Einjährige Berufkraut ist ein invasiver Neophyt. Mit der Blüte beginnt die ideale Bekämpfungszeit, aber schon im Mai lässt sich der invasive Neophyt gut im Bestand erkennen – und ausstechen.

Auf flachgründigen Böden mit lückigen Beständen, wie oft in Biodiversitätsförderflächen, können Lücken entstehen. Genau in solchen Lücken können die Samen des Einjährigen Berufkrauts keimen. Weil sich stehen gelassenes Berufkraut enorm rasch vermehrt, empfehlen die Berater des Landwirtschaftlichen Zentrums, Fachstelle Pflanzenbau/Umwelt, alle Wiesenflächen (vor allem die extensiven Standorte) sowie Wegränder des Betriebes bereits schon im Frühling zu kontrollieren und vorkommendes Berufkraut zu entfernen. Gemäss Direktzahlungsverordnung besteht insbesondere auf Biodiversitätsförderflächen die Pflicht, invasive Neophyten wie das Einjährige Berufkraut zu bekämpfen (siehe auch Beitrag: Wer muss Neophyten bekämpfen?)
Effektive Massnahmen
Nach wie vor ist das Ausreissen oder Ausstechen mitsamt Wurzeln die effektivste Massnahme zur Bekämpfung des Einjährigen Berufkrauts. Die Wurzeln lösen sich am besten bei feuchtem Boden. Bei trockenen Bedingungen kann man ein schmales Stechwerkzeug wie einen Unkrautstecher oder einen grossen Schraubenzieher verwenden. Nach der Öffnung der ersten Blüten ist das Berufkraut gut erkennbar und der Stängel schon so fest, dass die Pflanze mitsamt Wurzeln aus dem Boden gezogen werden kann.
Entsorgung Berufkraut
Solange das Berufkraut noch keine Blüten gebildet hat, kann es auf dem Miststock oder dem eigenen Kompost entsorgt werden. Blühende Pflanzen müssen in einem Sack verschlossen der Kehrrichtverbrennung zugeführt werden. Denn liegen gelassene Blüten können rasch nachreifen und so trotzdem versamen. Wo durch das Ausstechen viel offener Boden entsteht, kann von Hand etwas Wiesensaatgut ausgebracht und gut angepresst werden.
Ausnahmen bewilligen
Bei einem zu grossen Vorkommen des Einjährigen Berufkrauts ist das Ausreissen oder Ausstechen sehr aufwendig. Auf solchen stark befallenen extensiv genutzten Wiesen besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung für die Vorverlegung des Schnittzeitpunktes zu erhalten. Dazu ist frühzeitig mit den Beratern des Landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen Kontakt aufzunehmen (Standort Flawil: Nicole Inauen 058 228 24 95, Standort Salez: Mathias Heeb 058 228 24 35).
