Ohne Fachbewilligung kein PSM-Kauf

Beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Anwendung wird ab 2027 der Vorweis einer Fachbewilligung Pflanzenschutz verlangt. Eine Fachbewilligung besitzen viele Landwirte durch ihre landwirtschaftliche Ausbildung. Damit diese gültig bleibt, muss sie bis Ende Juni 2026 in eine neue Version umgetauscht werden.

Für den Kauf und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln war bereits bis anhin eine Fachbewilligung Pflanzenschutz vorgeschrieben. Diese muss jetzt in eine neue Version umgetauscht werden und ab 2027 bei jedem Kauf von Pflanzenschutzmitteln vorgewiesen werden. Damit wird beispielsweise sichergestellt, dass Privatpersonen keine gewerblichen Pflanzenschutzmittel kaufen. Alle fünf Jahre müssen Weiterbildungen besucht werden, damit die Fachbewilligung gültig bleibt.

Wer eine Fachbewilligung hat

Die meisten Produzentinnen und Produzenten besitzen bereits eine Fachbewilligung. Wer einen Lehrabschluss auf Niveau EFZ (bzw. Berufsprüfung/Fähigkeitszeugnis/Lehrabschlussprüfung Teil 1 und 2) als Landwirt/-in, Obstfachfrau/ -mann oder Winzer/-in besitzt, hat die Fachbewilligung mit der Ausbildung erlangt und muss sie somit nur noch in die neue Version umtauschen. Nicht für die Fachbewilligung anerkannt ist das eidgenössische Berufsattest, die Bäuerinnenschule oder der Direktzahlungskurs. In diesen Fällen kann ein Kurs besucht werden, nach dem bei bestandener Prüfung die Fachbewilligung ebenfalls ausgestellt wird. Die vollständige Liste der anerkannten Ausbildungsabschlüsse ist in der Tabelle gezeigt.

Bis Juni umtauschen

Die neue Fachbewilligung Pflanzenschutz muss bis spätestens 30. Juni 2026 über das sogenannte FaBe-PSM-Register beantragt werden. Dieses ist unter www.fabe-psm.identitas.ch zu finden. Wer bereits ein CH-Login besitzt, kann dieses zur Registrierung verwenden, ansonsten kann ein AGOV-Konto erstellt werden.

In einem nächsten Schritt kann im FaBe-PSM-Register (fabe-psm.identitas.ch) der Antrag für die Fachbewilligung ausgefüllt werden. Unter «Nachweis hochladen» muss ein Scan der alten Fachbewilligung (beispielsweise Abschlusszeugnis) hochgeladen werden.

Zudem muss ausgewählt werden, welche Variante der Fachbewilligung beantragt wird. Die Variante «Landwirtschaft» berechtigt zum Kauf und zur Anwendung aller Arten von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft, egal ob im Ackerbau, Weinbau oder anderen Bereichen der Landwirtschaft. Für viele Grünlandbetriebe kommt auch die Variante «Spezielle Bereiche» infrage: Mit ihr sind nur Herbizide zur Einzelstockbehandlung, Molluskizide (gegen Schnecken) und Rodentizide (gegen Nagetiere) möglich. Andere Pflanzenschutzmittel wie Fungizide oder Insektizide dürfen mit der Fachbewilligung «Spezielle Bereiche» nicht eingesetzt werden. Dafür sind auch die geforderten Weiterbildungsstunden geringer.

Zum Schluss kann der Antrag eingereicht werden. Sobald er geprüft wurde, wird per Mail eine Rechnung mit der Bearbeitungsgebühr von 50 Franken zugestellt. Dies kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Nach Bezahlung der Rechnung wird die Fachbewilligung sofort ausgestellt und kann als PDF heruntergeladen und abgespeichert oder ausgedruckt werden. Der darauf abgebildete QR-Code muss ab Anfang 2027 bei jedem Kauf von Pflanzenschutzmitteln zusammen mit einer ID vorgewiesen werden.

Anerkannte Ausbildungsabschlüsse für die Fachbewilligung Pflanzenschutz

Wer keine Fachbewilligung hat

Wer noch keine Fachbewilligung besitzt, beziehungsweise keinen Anspruch auf eine neue Fachbewilligung hat (z.B. Agrarpraktiker ohne Fachbewilligungskurs), kann am Landwirtschaftlichen Zentrum St. Gallen einen zweitägigen Kurs besuchen. Nach bestandener Prüfung wird die Fachbewilligung ausgestellt. Anmelden kann man sich über die Website des LZSG oder über den QR-Code am Ende des Beitrags. Es können auch Kurse in anderen Kantonen besucht werden.

Weiterbildungen nötig

Damit die Fachbewilligung längerfristig gültig bleibt, müssen alle fünf Jahre Weiterbildungen besucht werden. Falls die Fachbewilligung beziehungsweise der Ausbildungsabschluss vor dem Jahr 2000 erworben wurde, muss die erste Weiterbildung spätestens im Jahr 2029 erfolgen. Bei Abschlüssen ab dem Jahr 2000 muss die erste Weiterbildung erst bis 2031 gemacht werden. Für die Fachbewilligung «Landwirtschaft» sind acht Stunden Weiterbildung alle fünf Jahre nötig, für die Fachbewilligung «Spezielle Bereiche» vier Stunden. Werden die Weiterbildungen nicht besucht, verfällt die Fachbewilligung endgültig. Weiterbildungen können am Landwirtschaftlichen Zentrum St. Gallen oder in anderen Kantonen besucht werden.

FaBe in der Lehre

Wer die Lehre als Landwirt/-in EFZ bis im Jahr 2025 begonnen hat, bekommt beim Lehrabschluss wie bisher eine Fachbewilligung Pflanzenschutz ausgestellt. Für Lernende, die ihre Ausbildung ab 2026 beginnen, ist das nötige Wissen für die Fachbewilligung «Spezielle Bereiche» (z.B. für Herbizide zur Einzelstockbehandlung) in jeder Fachrichtung integriert, die Prüfung ist jedoch nicht zwingend Teil der Ausbildung. Die Fachbewilligung «Landwirtschaft» kann je nach gewählter Fachrichtung ebenfalls im Rahmen der Lehre erworben werden.

Weitere Informationen zur Fachbewilligung Pflanzenschutz finden sich unter www.permis-pph.admin.ch oder www.lzsg.ch.

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