Drohnen, Humus und Biodiversität
Die Landi Linth, die Landi See und die Landi BV March organisierten gemeinsam auf dem Spettlinthof in Benken eine Flurbegehung. Eine breite Themenauswahl erwartete die Teilnehmer.
Sie misst 2,5 Meter Spannweite, wiegt voll beladen 47,5 Kilo und kann 20 Kilo Nutzlast transportieren. Die Rede ist von der Drohne DJI-T 20. Ausgestattet mit einem Tank und allerlei zusätzlicher Technik, kommt sie überall da zum Einsatz, wo herkömmliche Maschinen an ihre Grenzen stossen. Hauptaufgabengebiet sei der Pflanzenschutz, war vom Referenten Daniel Wiesli vom Drohnenservice der Laveba zu erfahren. «Vor allem in Rebbergen, aber auch für Flächenbehandlungen in Steillagen ist die Drohne angebracht.» Wobei Letzteres eine Zulassung des Kantons voraussetzt. Auch auf nassen Böden werde die Drohne eingesetzt. Wiesli gibt aber offen zu: «Wo mit Maschinen und Spritzbalken gefahren werden kann, ist man mit der Maschine schneller.»

Die anwesenden Landwirte kamen auch in den Genuss einer Liveshow. Dazu wurde die Drohne mit dem Düngerstreuer ausgestattet. Der Tank befüllt mit Schneckenkörnern, konnte das Streubild dank der blauen Farbe der Körner von den Zuschauern überprüft werden. Mit diesem Aufbau eigne sich die Drohne zudem in stehenden Kulturen für Unter- und Übersaaten. Ein Bereich, in dem die Drohne wirtschaftlich sei. Auch der Biolandbau habe die Drohne für sich entdeckt. So zum Ausbringen von Komposttee oder Hornkiesel und zum Abwurf von Nützlingen. Die Laveba bietet den Drohnenservice bereits im dritten Jahr an. Der Einsatz kostet nebst der Anfahrt 190 Franken pro Stunde.

Humus: Komplexes Thema
Dem Humusaufbau widmete sich Hansruedi Lusti von der Landor. Das Thema erwies sich als komplex. Mit eindrücklichen Zahlen belegte Lusti seine Feststellung, dass beim Humusaufbau das Versprechen einiger Firmen von plus zwei Prozent im Jahr nicht haltbar sei. «Es braucht mehr als nur ein ‚Gütterli‘ oder ein ‚Säckli‘, das in die Gülle gemischt werden kann», mahnte er und riet den Anwesenden, sich nicht blenden zu lassen. Kohlenstoff (C) und Stickstoff (N) im richtigen Verhältnis seien für den Humusaufbau zwingend. 10:1 bis 15:1 erweise sich als optimal, wobei der grössere Teil Kohlenstoff, also organische Substanz (Mist, dicke Gülle mit Feststoffen oder Kompost),
sei. Stickstoff befindet sich zu einem Teil bereits im Boden sowie in der organischen Substanz.

Nachsaat ja oder nein?
Der Ufa-Samenberater Albert Fässler referierte über Einsaaten und Sortenversuche und merkte an, dass das Wetter heuer schwierig gewesen ist. Er empfiehlt, ab Mitte August zu beurteilen, ob eine Nachsaat nötig werde. Beim Mais habe sich herausgestellt, dass zu dicht gesäte Pflanzen dem Sturm weniger standhielten und abknickten. Was daran liege, dass beim Knoten kein Schutz vorhanden sei. Zudem widmete er sich dem Thema Wildblumenwiese. Dafür offeriert der Kanton das Saatgut und die Bodenbearbeitung mit einem Sponsoring. Hier appelliert Fässler, dass die Landwirte auf diesen Flächen keine Nachsaaten im Herbst vornehmen, sondern sich auf einen flaschenhohen Säuberungsschnitt begrenzen. «Wildblumensamen keimen viel zu langsam, da macht eine Nachsaat keinen Sinn.» Weiter betont er, dass solche Flächen nicht bewässert werden sollten.

Biodiversität im Ackerbau
Mathias Heeb von der Fachstelle Pflanzenbau vom LZSG in Salez klärte über die Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau auf. Ob Ackerschonstreifen oder Nützlingsstreifen, Rotationsbrache, Buntbrache oder Saum auf Ackerfläche – sie alle bergen ihre Herausforderungen. Am ehesten empfiehlt Heeb das Getreide in weiten Reihen. «Getreide kompensiert extrem gut, die Saatmenge muss daher nicht innerhalb der Reihe erhöht werden.» Im Jahr 2022 sei auf Versuchsflächen eine Reduktion von lediglich fünf Prozent festgestellt worden. Wichtig: Das Element «Getreide in weiten Reihen» darf nur maximal die Hälfte der 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau ausmachen. Zudem muss dieses Getreide gedröscht werden. Da diese Biodiversitätsförderflächen auch die Nährstoffbilanz beeinflussen, riet er den betroffenen Landwirten, die Hofdüngerverträge im Auge zu haben. Denn solche verfügen über eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung müsse bis am 30. September 2023 erfolgen.
Nach dem Informationsteil nutzten die zahlreich erschienenen Landwirte den Austausch unter Gleichgesinnten zum Fachsimpeln. Gesprächsstoff gab es nach all diesen Inputs sicher genug.
