Ausrichten auf das neue IP-Suisse-Biodiversitäts-Punktesystem
Ab 2026 gilt ein Anteil von neun Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) als neue Mindestanforderung für die IP-Suisse-Labelproduktion. Es gibt Möglichkeiten für eine Punktekompensation. Diese sollten nun geplant werden.

2023 wurden IP-Suisse-Labelproduzenten über die Revision der Richtlinien Biodiversität mit Übergangsfrist bis 1. Januar 2026 informiert. Die wichtigsten Änderungen umfassen die Streichung des Ressourcenschutzes im Punktesystem Biodiversität, wobei die Massnahmen neu im IPS-Modul Klima und Ressourcenschutz erfasst sind und deshalb nicht mehr als Punkte im Biodiversitätspunktesystem geltend gemacht werden können. Die bis anhin geltende Mindestpunktzahl aus dem Bereich Biodiversität von 15 Punkten gilt weiterhin. Durch die Aufhebung der Projektqualität im Grünland, die als Einstieg in die Qualitätsstufe 2 (QII) gedacht war, aber zu wenig Wirkung zeigte, entfallen jedoch für einige Betriebe Punkte. Diese gilt es bis spätestens 1. Januar 2026 zu kompensieren.
Strategien planen
Mit neuen BFF-Flächen oder Hochstammobstbäumen können der BFF-Anteil und die Biodiversitätspunkte erhöht werden. Insbesondere sogenannte hochwertige BFF werden im IP-Suisse-Punktesystem höher bewertet. Dazu gehören alle BFF-Flächen im Grünland mit QII, Hecken-, Feld- und Ufergehölze QII und Hochstammobstgärten QII, sowie alle mehrjährigen BFF auf Acker. Im Grünland kann eine Überführung in QII durch verbes-serte Lage und Bewirtschaftung oder Neuansaat ins Auge gefasst werden. Insbesondere grossflächige QII-Flächen geben mehr Punkte. Zudem kann eine Erhöhung der Strukturvielfalt (z.B. mit mindestens zehn Prozent Strukturen wie Altgrasstreifen, Sträucher, Ast- und Steinhaufen, Felsen usw.) angerechnet werden. Im Ackerland kann die Anzahl sogenannter Nutzungsparzellen gezielt erhöht werden, wenn grosse Ackerschläge mit Brache- oder Saumstreifen geteilt werden. Auch eine gute räumliche Verteilung von Acker-BFF von mindestens zehn Aren ergibt zusätzliche Punkte.
Neue Massnahmen wie der Verzicht auf den Mähaufbereiter in Dauer- und Kunstwiesen oder wenn Feldränder im Ackerbau ganzjährig nicht gemulcht und frühestens alle acht Wochen gemäht werden, sind weitere Möglichkeiten, Punkte zu holen. Mit Biodiversitätsmassnahmen auf dem Hofareal kann für Wildbienen oder Vogelarten sehr viel erreicht werden, was wiederum über das Programm Hof+ angerechnet werden kann.
Echter Mehrwert
Somit liegt der Fokus für viele Betriebe bei der Aufwertung der BFF zur Erreichung der Qualitätsstufe 2. Der Aufwand für Aufwertungsmassnahmen ist zwar nicht zu unterschätzen, bis Ende 2027 können sie aber über Landschaftsqualitätsbeiträge oder andere Kassen teilweise grosszügig unterstützt werden. So sind Aufwertungen nicht nur aus finanzieller Sicht attraktiv, sondern auch für die Förderung der Biodiversität ein echter Gewinn. Mit höherer Pflanzenvielfalt, einem reicheren Blüten- oder Beerenangebot und wertvollen Strukturen als Rückzugsort oder Nistplatz bieten aufgewertete BFF weit mehr Tierarten und Nützlingen einen Lebensraum sowie Nahrung.
Um sich einen Überblick über die Kompensationsmöglichkeiten zu verschaffen und diese geschickt zu planen, bietet das Landwirtschaftliche Zentrum St. Gallen Kurse an (siehe Kasten). Zusätzlich zu den beiden Kursen bietet das LZSG weiterhin gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatungen an. Die Beratungen beinhalten insbesondere die Beurteilung der BFF vor Ort und die Ausarbeitung eines auf den Betrieb abgestimmten Massnahmenplans.
IP-Suisse-Kurse
- IP-Suisse: Biodiversität für Grünlandbetriebe: Freitag, 28. November, 9 bis 12.30 Uhr, Betrieb Cornel Brunner, Kaltbrunn;
- IP-Suisse: Biodiversität für Acker- und Gemüsebaubetriebe: Donnerstag, 11. Dezember, 13 bis 16.30 Uhr, Betrieb Hansjörg Forrer, Salez.
Im Fokus stehen die Kompensation der wegfallenden Biodiversitätspunkte, ein Rundgang auf dem Betrieb, verschiedene Beitragsarten und Programme und Optimierungsmöglichkeiten. Es gibt Antworten auf die Frage: «Wie können Biodiversitätsförderflächen und BFF im Acker wie Brachen und Nützlingsstreifen geschickt geplant, geschaffen und gepflegt werden?» Nicole Inauen, Daniela Paul und Vivienne Oggier vom LZSG referieren. Der Kurs kostet 50 Franken pro Person. IP-Suisse-Produzenten erhalten 25 Franken Rabatt. Für Mitglieder des Vernetzungsprojekts am Ricken ist die Teilnahme kostenlos.
Anmeldung bis eine Woche vor dem Kurs unter lzsg.trainingplus.ch oder 058 228 24 70.
