BFF auf Ackerflächen jetzt planen

Ab 2024 müssen Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5 Prozent ihrer Ackerfläche inklusive Kunstwiesen als Biodiversitätsförderflächen (BFF) nutzen. Sobald im Sommer die ersten Kulturen geerntet werden, sollte klar sein, welche BFF wo angelegt werden.

Rotationsbrachen sind ein geeignetes Element für Einsteiger bei den BFF im Acker. Sie blühen schon im ersten Jahr prächtig. Bild: lzsg.
Rotationsbrachen sind ein geeignetes Element für Einsteiger bei den BFF im Acker. Sie blühen schon im ersten Jahr prächtig. Bild: lzsg.

Mit der neuen Mindestanforderung im ÖLN von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerflächen sollen mehr naturnahe Lebensräume im Ackerland geschaffen werden. Diese bieten für typische Kulturlandarten wie Distelfink und Schwalbenschwanz sowie für Nützlinge wie Florfliegen und Laufkäfer verbesserte Lebensgrundlagen.

Für die nötigen 3,5 Prozent BFF können ausschliesslich die Typen Bunt- oder Rotationsbrache, Saum auf Ackerfläche, Ackerschonstreifen, Nützlingsstreifen oder Getreide in weiter Reihe (zu maximal 50%) angerechnet werden. Diese breite Auswahl an möglichen Acker-BFF bietet vielfältige Möglichkeiten für eine geschickte Integration in die eigene Betriebsstruktur und Fruchtfolge. Die unterschiedlichen Anforderungen der BFF-Typen an Standort, Anlagedauer und Bewirtschaftung müssen für ein zufriedenstellendes Gelingen genau studiert und die Planung sorgfältig durchgeführt werden.

Das sollte man wissen

Im Jahr vor der Ansaat der meisten Acker-BFF muss auf der Fläche eine Ackerkultur als Hauptkultur angebaut werden. Eine direkte Anmeldung nach Wiesen ist nur für Nützlings- und Ackerschonstreifen sowie für Getreide in weiten Reihen möglich. Bei allen Typen ausser Saum auf Ackerfläche ist zudem eine maximale Laufzeit am selben Standort sowie eine Anbaupause festgelegt. Dies bedeutet, dass diese BFF nach Ablauf der Laufzeit auf anderen Flächen in der Fruchtfolge angelegt werden müssen und am alten Standort eine Ackerkultur folgen muss.

Nur wenige BFF sollten direkt nach der Ernte der Hauptkultur angesät werden, da Herbstsaaten an den meisten Standorten rascher vergrasen und weniger artenreich werden. Wenn eine Herbstsaat gemacht werden soll, muss diese bis Mitte September angesät werden und davor muss genügend Zeit für eine saubere Saatbettvorbereitung mit mehreren Unkrautkuren eingeplant werden. Nach spät geernteten Kulturen macht daher die Ansaat einer Zwischenkultur Sinn. Diese sollte über den Winter abfrieren und keine mehrjährigen Gräser oder Leguminosen beinhalten. Für die Pflege der Flächen sollte genügend Zeit eingeplant werden, denn BFF auf Ackerland müssen regelmässig auf Problempflanzen überprüft und diese bekämpft werden.

Das bietet das LZSG

Die Chancen der BFF im Ackerland bezüglich Nützlings- oder Bestäuberförderung zu nutzen sowie für jeden Betrieb passende Lösungen zu finden, sind die Ziele des Landwirtschaftlichen Zentrums St.Gallen mit seiner Informationskampagne. Am Abend-Kurs «BFF im Acker planen» vom 3. und 4. Juli erhalten Interessierte eine Übersicht über die möglichen BFF-Typen sowie wertvolle Hinweise für die Planung (siehe Kurs auf Seite 45). Weitere Auskünfte erteilen Mathias Heeb, LZSG Salez, 058 228 24 35, mathias.heeb@sg.ch und Nicole Inauen, LZSG Flawil, 058 228 24 95, nicole.inauen@sg.ch.

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