Mineralölsteuerrückerstattung: Letzte Chance für die Registrierung

Bald enden gleich zwei wichtige Fristen. Für die Mineralölsteuerrückerstattung und die Fachbewilligung Pflanzenschutz muss jetzt gehandelt werden. Wer abwartet, riskiert Kosten und den Verfall der nicht beantragten Rückerstattung.

Letzte Chance für die Mineralölsteuerrückerstattung

 

Seit diesem Jahr läuft bei der Mineralölsteuerrückerstattung für die Landwirtschaft ein neues System. Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich digital über die Onlineplattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Ohne vorgängige Registrierung kann im Mai und Juni kein Rückerstattungsantrag gestellt werden.

Für einen durchschnittlichen Landwirtschaftsbetrieb bedeutet die Rückerstattung rund 1500 Franken pro Jahr. Insgesamt fliessen damit jährlich 60 bis 70 Millionen Franken zurück in die Schweizer Landwirtschaft. Voraussetzung dafür ist jedoch eine einmalige Registrierung auf der Plattform Taxas. Wer diesen Schritt versäumt oder hinauszögert, riskiert, vollständig leer auszugehen.

Klare Fristen

Der eigentliche Rückerstattungsantrag muss jedes Jahr zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni eingereicht werden. Diese Frist ist verbindlich. Nach dem 30. Juni werden keine Gesuche mehr entgegengenommen, verpasstes Geld verfällt ersatzlos. Da viele Betriebe noch nicht auf Taxas registriert sind, besteht akuter Handlungsbedarf.

Fachbewilligung beantragen

Beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Anwendung muss ab 2027 eine digitale Fachbewilligung Pflanzenschutz vorgewiesen werden. Bestehende Fähigkeitszeugnisse oder Fachbewilligungen müssen bis spätestens 30. Juni in einem zentralen Register eingetragen werden.

Wer diese Registrierung nicht rechtzeitig vornimmt, muss eine Prüfung ablegen. Personen, die sich fristgerecht mit einem bestehenden Fähigkeitszeugnis registrieren, müssen in den ersten Jahren keine Weiterbildung absolvieren.

So geht die Anmeldung

Auf www.bauern-sg.ch findet man eine Anleitung zum Vorgehen. Wenn Fragen auftauchen, kann man sich auf der Geschäftsstelle des SGBV unter 071 394 60 10 oder per Mail unter info@bauern-sg.ch melden. Das Team des St. Galler Bauernverbands hilft gerne weiter.

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