PFAS auf dem Hof – was nun?
Gewisse Flächen im Nordosten des Kantons St. Gallen sind mit PFAS belastet. Dies führt bei betroffenen Betrieben zu hohen Belastungswerten in Fleisch, Eiern und Milch. Ein Schreckensszenario für Landwirte. Was geschieht, wenn ein Betrieb betroffen ist? Welche Unterstützung gibt es? Ein Überblick.

Was passiert, wenn auf dem Betrieb PFAS nachgewiesen werden? Diese Frage treibt manchen Landwirt im Nordosten des Kantons um. PFAS sind schwer abbaubare Industriechemikalien. Im Kanton St. Gallen werden vor allem PFOS nachgewiesen, eine Untergruppe von PFAS. Gewisse Flächen im Nordosten des Kantons sind betroffen.
Was, wenn Hof betroffen ist?
Wird eine Überschreitung der Höchstwerte im Fleisch oder in Eiern festgestellt, informiert das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen den Probenbesitzer direkt und vertraulich. Das Amt darf keine Namen und Messwerte der Öffentlichkeit mitteilen, ausgenommen bei Rückrufen. Sind die gesetzlichen Höchstwerte überschritten, darf der Betrieb die betroffenen Produkte aber nicht mehr in Verkehr bringen. Wurden bereits Produkte in Verkehr gebracht, so muss eine Rücknahme oder ein Rückruf eingeleitet werden. Der Betrieb darf nur Produkte abgeben (Fleisch, Eier), die die Höchstwerte einhalten. Das kann für einen Betrieb einschneidend sein.
Der Kanton empfiehlt den betroffenen Betrieben, zuerst Massnahmen zu prüfen, um die Belastung zu senken. Häufig wird die Wasserversorgung umgestellt, damit die Tiere kein belastetes Quell- oder Oberflächenwasser mehr trinken. Zudem rät der Kanton dem Be-trieb, auf unbelastetes Futter aus anderen Regionen zurückzugreifen, um die Aufnahme von PFAS über das Futter zu reduzieren. In bestimmten Fällen passt ein Betrieb die Weideführung an, sodass Tiere weniger stark belastete Flächen nutzen. Bei Legehennen kann es notwendig sein, die Tiere vorübergehend im Stall zu halten. Erfahrungen zeigen, dass die PFAS-Werte in Eiern nach einer konsequenten Umstellung von Wasser und Futter innert Tagen bis Wochen deutlich sinken können und dann eventuell wieder abgegeben werden können. Beim Fleisch ist die Lage schwieriger.
Wie geht es weiter?
Der Bund arbeitet an verbindlichen Grenzwerten für Böden und Milch. Klare Vorgaben werden erwartet. Die kantonalen Stellen begleiten die Betriebe fachlich und finanziell, wo es möglich ist. Für Härtefälle hat der Kantonsrat einen Kredit von fünf Millionen Franken gesprochen. Unterstützt werden Massnahmen zur Senkung der Belastung und auch Härtefallgelder, falls ein Betrieb ganz eingestellt wird oder ein Stallteil nicht mehr genutzt werden kann. Ziel bleibt aber, eine Lösung zu finden, um den Betrieb fortführen zu können.
Betriebe können sich für eine Beratung beim LZSG melden: 058 228 24 90. Auch auf der Webseite www.sg.ch/pfas findet man Antworten auf Fragen.
Weitere Artikel zu PFAS gibt es hier.
«PFAS in der Landwirtschaft»
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) betreffen die Landwirtschaft auf vielen Ebenen. Die Artikelserie «PFAS in der Landwirtschaft» beleuchtet verschiedene Aspekte rund um die sogenannten Ewigkeitschemikalien. Die Serie entstand in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen und dem St. Galler Bauernverband.
