Schutzverordnungen und Gewässerräume: Das müssen Grundeigentümer wissen
Die Revision von Schutzverordnungen und die Ausscheidung von Gewässerräumen haben direkte Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung. Eine frühzeitige und aktive Beteiligung der Grundeigentümer ist entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Im Kanton St. Gallen sind die Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 30. September 2027 die Gewässerräume festzulegen. Diese Vorgabe basiert auf dem Planungs- und Baugesetz, das die Anpassung der kommunalen Nutzungspläne an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vorschreibt. Bisher haben wenige Gemeinden mit der Ausscheidung der Gewässerräume begonnen oder eine entsprechende Planung initiiert. Die Gemeinden sind ausserdem aufgefordert, ihre bestehenden Schutzgebiete regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Es ist daher ratsam, sich bei der eigenen Gemeinde über den aktuellen Stand in Sachen Gewässerraumausscheidung und Revision der Schutzverordnung zu informieren und die geplanten Schritte zu verfolgen.
Das Verfahren
Obwohl es sich bei der Revision der Schutzverordnung und der Gewässerraumausscheidung um zwei separate Themen handelt, verlaufen die Verfahren ähnlich. Der Prozess beginnt mit einer Vorbereitungsphase, in der die Gemeinde einen ersten Entwurf für die Gewässerraumausscheidung oder die überarbeitete Schutzverordnung ausarbeitet. Dabei werden gesetzliche Vorgaben berücksichtigt sowie bestehende Karten und Gutachten herangezogen. Sobald ein Entwurf vorliegt, erfolgt häufig eine öffentliche Mitwirkung. In dieser Phase wird der Entwurf veröffentlicht und der Bevölkerung vorgestellt, oft begleitet von Informationsveranstaltungen. Grundeigentümer haben hier die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und ihre Anliegen frühzeitig einzubringen. Es kann sinnvoll sein, dass sich Landwirte innerhalb der Gemeinde zusammenschliessen und gemeinsam auftreten. Eine geschlossene Interessenvertretung verleiht den Anliegen mehr Gewicht und erhöht die Chance, dass ihre Argumente in den Entscheidungsprozess einfliessen.

Nach einer allfälligen Mitwirkung werden die eingegangenen Rückmeldungen geprüft und in die weitere Planung einbezogen. Anschliessend wird der überarbeitete Entwurf öffentlich aufgelegt. Während dieser Phase können betroffene Grundeigentümer formelle Einsprachen einreichen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Einsprachen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. In manchen Fällen kommt es zu direkten Verhandlungen mit den betroffenen Parteien, um Lösungen zu finden. Nach Abschluss des Einspracheverfahrens wird die finale Version der Schutzverordnung oder des Gewässerraumplans von der zuständigen Behörde genehmigt und tritt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen verbindlich für alle betroffenen Flächen.
Frühe Beteiligung entscheidend
Für Grundeigentümer ist es essenziell, von Beginn an aktiv am Prozess teilzunehmen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den geplanten Massnahmen ermöglicht es, eigene Interessen einzubringen und mögliche Einschränkungen oder Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen. Werden Anliegen erst spät geäussert, besteht das Risiko, dass Entscheidungen bereits gefallen und Anpassungen schwieriger umzusetzen sind.
Unterstützung durch den St. Galler Bauernverband
Der St. Galler Bauernverband (SGBV) steht seinen Mitgliedern beratend zur Seite, insbesondere bei der Interpretation von Planungsunterlagen oder der Formulierung von Einsprachen. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam Strategien zu entwickeln und die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten. Durch proaktives Handeln können Landwirte und Grundeigentümer sicherstellen, dass ihre Anliegen im Planungsprozess berücksichtigt werden und sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Auskunft unter 071 394 60 10.