PFAS in St. Gallen: Betriebe müssen Risiken abklären

PFAS stellen betroffene Landwirtschaftsbetriebe vor grosse Herausforderungen. Die Betriebe sind jedoch verpflichtet, im Rahmen der Selbstkontrolle mögliche PFAS-Risiken abzuklären und die Sicherheit ihrer Lebensmittel zu gewährleisten. Der Kanton St. Gallen unterstützt sie dabei. Zudem passt die Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft (LKG) ihre Anforderungen bei Gesuchen um Investitionshilfen an.

In den letzten Jahren wurden im Kanton St. Gallen bei Untersuchungen von tierischen Lebensmitteln vereinzelt erhöhte Gehalte an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), insbesondere PFOS, festgestellt. Diese Stoffe gelangen über Futter, Boden oder Wasser in die Tiere und können sich in Fleisch, Eiern oder Milch anreichern. PFAS wirken sich langfristig negativ auf die Gesundheit aus. Deshalb gelten für verschiedene Lebensmittel gesetzliche Höchstwerte.

In der Schweiz gibt es für Trinkwasser und seit 2024 auch für Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel, für Eier und für zahlreiche Fischarten gesetzliche Höchstwerte. Für Milch gelten derzeit noch keine gesetzlichen Höchstwerte, es gibt aber Richtwerte der Europäischen Union.

Ein PFAS-Risiko besteht bei Betrieben mit erhöhten PFAS-Werten in Fleisch, Milch oder Eiern, belasteten Böden (z. B. durch Ausbringung von Klärschlamm oder Einsatz von Löschschaum), belastetem Tränkewasser oder Futtermittel. Zudem gibt die geografische Lage eines Betriebs Hinweise auf ein Risiko. Im Kanton St. Gallen wurden vor allem im Nordosten erhöhte Belastungen mit PFAS auf landwirtschaftlich genutzten Böden festgestellt.

Zentrale Verantwortung

Die Selbstkontrolle gehört von jeher zu den gesetzlichen Pflichten jedes Betriebs, der Primärprodukte und Lebensmittel produziert. Landwirtschaftliche Betriebe dürfen nur Primärprodukte und Lebensmittel in Verkehr bringen, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Produkte, die geltende PFAS-Höchst-werte überschreiten, dürfen nicht in die Lebensmittelkette gelangen.

Die Verantwortung für sichere Lebensmittel liegt beim produzierenden Betrieb. Er muss sicherstellen, dass seine Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob eine PFAS-Kontamination bekannt ist oder bereits amtliche Proben erhoben wurden. Auch ohne Kenntnis einer Kontamination bleibt die Abgabe nicht konformer Produkte unzulässig. Jeder Betrieb muss im Rahmen der Selbstkontrolle prüfen, ob ein Risiko einer PFAS-Kontamination besteht.

Wenn ein PFAS-Risiko besteht

Gibt es Hinweise auf eine Belastung und kann die Konformität der Lebensmittel nicht sicher gewährleistet werden, muss der Betrieb auf eigene Initiative geeignete Abklärungen vornehmen. Je nach Situation können Untersuchungen von Blut-, Milch-, Fleisch-, Eier-, Wasser-, Boden- oder Futtermittelproben notwendig sein. Auf www.sg.ch/pfas findet sich eine Liste von Laboren, die Proben zu PFAS durchführen. Kosten für die Probeentnahme können über den Sonderkredit des Kantons zurückerstattet werden.

Werden die gesetzlichen PFAS-Höchstwerte überschritten, dürfen die betroffenen Produkte nicht in Verkehr gebracht werden. Besteht ein Hinweis (z. B. Blutwerte) auf eine Überschreitung der Höchstwerte, dürfen die Produkte nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Zudem ist das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) unverzüglich über bereits in Verkehr gebrachte, nicht konforme Primärprodukte oder Lebensmittel zu informieren. Bereits ausgelieferte Produkte sind je nach Situation zurückzunehmen oder öffentlich zurückzurufen.

Unterstützung für Betriebe

Der Kanton St. Gallen unterstützt betroffene Betriebe. Dazu gehören die fachliche Beratung durch das Landwirtschaftliche Zentrum, die befristete Kostenübernahme für Laboranalysen bei Risikobetrieben sowie finanzielle Beiträge für Senkungsmassnahmen und alternative Produktionswege. Zudem bietet das Amt für Umwelt betroffenen Betrieben im Rahmen der vorhandenen Ressourcen die Erhebung der Bodenbelastung an.

Künftig will der Kanton auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung ausrichten können. Damit sollen Einkommensausfälle abgefedert und die Liquidität der betroffenen Betriebe sichergestellt werden, bis längerfristige Lösungen des Bundes bereitstehen. Die Beiträge für betriebliche Massnahmen und zur Existenzsicherung sollen zusammen höchstens 400 000 Franken je Betrieb betragen. Der Kantonsrat wird voraussichtlich noch vor Ende Jahr darüber entscheiden.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel liegt dabei weiterhin bei den Betrieben. Mit den Unterstützungsangeboten des Kantons werden sie bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung begleitet. Regierung und Landwirtschaft verfolgen dabei ein gemeinsames Ziel: Lebensmittel aus der Schweizer Landwirtschaft sollen auch künftig sicher, qualitativ hochwertig und vertrauenswürdig bleiben.

Neue Kreditregeln wegen PFAS

Die Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft (LKG) passt ihre Anforderungen bei Gesuchen um Investitionshilfen an. Künftig wird bei Kreditgesuchen die mögliche Belastung mit PFAS in die Risikobeurteilung einbezogen. Ziel ist es, sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch den Kanton vor finanziellen Risiken zu schützen. Weitere Informationen sowie das Informationsblatt mit den Anforderungen an die PFAS-Nachweise stehen den Gesuchstellenden über die Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft hier zur Verfügung.

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