Folientunnel und Co. richtig gegen Unwetter versichern

Hagel und Sturm können Folientunnel, Gewächshäuser oder Netze innert Minuten zerstören und grosse Schäden verursachen. Viele Betriebe gehen davon aus, dass solche Anlagen automatisch versichert sind. Doch oft bestehen Lücken. Mit teuren Folgen im Schadenfall.

Ein Gemüsebaubetrieb bewirtschaftet mehrere Folientunnel für den Anbau von Salaten und Beeren. Bei einem starken Sommersturm mit Hagel werden die Tunnel massiv beschädigt: Die Folien sind aufgerissen und die Metallbögen verbogen. Die Tunnel sind nicht mehr nutzbar, die darin wachsenden Kulturen stark in Mitleidenschaft gezogen. In der Landwirtschaft gehören leicht versetzbare Bauten wie Folientunnel, Gewächshäuser, Hagelschutznetze oder mobile Stallungen zum Betriebsalltag. Auch unbewegliche Sachen ausserhalb von Gebäuden wie Silos und Fahrnisbauten trifft man häufig an. Viele Betriebsleitende gehen davon aus, dass diese Anlagen über ihre Gebäude- oder Betriebsinventarversicherung automatisch gegen Elementarereignisse versichert sind und im Schadenfall unkompliziert ersetzt werden. Doch genau das ist meistens nicht der Fall.

Mobile Bauten wie Folientunnel sind nicht in der normalen Betriebsinventarversicherung eingeschlossen. Bild: Pixabay
Mobile Bauten wie Folientunnel sind nicht in der normalen Betriebsinventarversicherung eingeschlossen. Bild: Pixabay

Elementar-Spezialrisiken

Für die Versicherer definiert die Aufsichtsverordnung (AVO) verbindliche Grundsätze in der Feuer-Elementarschadenversicherung. Sie hält fest, dass leicht versetzbare Bauten sowie bestimmte unbewegliche Sachen ausserhalb von Gebäuden nicht unter diese Deckung fallen (Art. 172 AVO). Deshalb werden solche Objekte von den Versicherern als sogenannte Elementar-Spezialrisiken eingestuft. In der Grunddeckung der Betriebsinventarversicherung sind Folientunnel beispielsweise oft nur zum Zeitwert bis rund 5000 Franken mitversichert. Wer seine Elementar-Spezialrisiken gegen Feuer- und Elementarschäden zum Neuwert absichern möchte, benötigt somit eine spezielle Zusatzdeckung, die in der Branche oft als «ES-Spezial» bezeichnet wird. Diese stellt sicher, dass im Schadenfall nicht nur der altersbedingte Restwert, sondern die vollen Kosten für den Wiederaufbau unter Berücksichtigung der vertraglichen Limiten gedeckt sind.

Versicherung periodisch prüfen

Bei vorhandenen Elementar-Spezialrisiken ist eine Prüfung der bestehenden Betriebsinventarversicherung auf den Einschluss der Zusatzdeckung «ES-Spezial» zu empfehlen. Zudem ist zu prüfen, ob die vereinbarten Versicherungssummen sowie die Art der Entschädigung (Neuwert oder Zeitwert) mit dem aktuellen Wert der Folientunnel oder mobilen Ställe übereinstimmen. Im Schadenfall können Fotos, Baujahrangaben sowie Reparatur- und Rechnungsbelege wichtige Nachweise sein. Da die Beweislast beim Versicherten liegt, ermöglichen diese Unterlagen eine zügige und unkomplizierte Schadenabwicklung. Ohne eine Zusatzdeckung «ES-Spezial» muss der Betriebsleitende die gesamten Kosten tragen, und diese gehen schnell in tausende von Franken. Mit den passenden Zusatzdeckungen übernimmt die Versicherung die Schäden im vereinbarten Rahmen: Der beschädigte Folientunnel kann rasch ersetzt werden, und der Ertragsausfall wegen der zerstörten Kulturen wird über die Hagel- oder Wetterversicherung finanziell aufgefangen. Dadurch kann der Betrieb die nächste Pflanzung planen und den Produktionsrhythmus möglichst einhalten.

*Der Autor arbeitet bei der Agrisano Stiftung

 

Auskunft zur Versicherung

Versicherungsberatung des St. Galler Bauernverband, Magdenauerstrasse 2, 9230 Flawil, 071 394 60 17

Falknisstrasse 3, 7320 Sargans, 071 394 20 12

beratung@bauern-sg.ch

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