Grundeigentümer sollen Rechte nutzen
Im Anschluss an die Hauptversammlung des Bauernverbands See und Gaster referierte Andreas Widmer über die Rechte der Grundeigentümer bei Planungsprozessen. Dabei zeigte sich, dass Mitwirken erwünscht ist.

«Es handelt sich um eine komplexe Sache», warnte Andreas Widmer die im «Rössli» in Benken anwesenden Landwirte. Die folgenden 40 Minuten zeigten, was der ehemalige Geschäftsführer des St. Galler Bauernverbands mit seinen einleitenden Worten meinte. Denn wer als Grundeigentümer Rechte nutzen will, muss über das politische Vorgehen Bescheid wissen. Es sei der Bund, der ursprünglich mit einer Sachplanung den Rahmen vorgab. 2013 folgte die Abstimmung über das Raumplanungsgesetz, welches die Siedlungsentwicklung eindämmen will. «Daraus resultierte ein Riesending», so Widmer. Der Kanton schuf das Planungs- und Baugesetz, erliess Richtpläne und fertigte ein Raumkonzept.
Aufgabe der Gemeinden ist es, die gesamte Ortsplanung bis 2027 umzusetzen. Einige Prozesse seien sehr komplex. «Betroffene Bürger werden Einsprachen machen, Rekurse und Abstimmungen werden folgen.» Weiter ahnt der Referent, dass viele Gemeinden die gesamte Ortsplanungsrevision nicht zeitgerecht erledigen können.
Schauen, was Gemeinde plant
Ein wichtiges Instrument der Ortsplanungsrevision ist der Richtplan. In diesem gibt der Kanton vor, wo sich als Beispiel Deponien und Kiesgruben befinden oder die Industrie, Arbeitszonen oder Siedlungsgebiete angesiedelt werden sollen. Die Gemeinden bekunden anschliessend, wie sie die Entwicklung sehen. Diese Planung ist erst mal nur für die Behörden verbindlich. Widmer rät den Landwirten aber trotzdem, bereits hier ein Auge auf Neuerungen zu werfen. Urplötzlich dehnt sich eine Zone aus und kommt dem eigenen Betrieb gefährlich nahe. «Schaut, was die Gemeine plant, wirkt mit, redet mit», so sein Fazit.
Konkreter für die Landwirte wird es bei der Zonenplanung, also immer dann, wenn Landwirtschaftsland eingezont wird. Widmer rät, über das verlockende finanzielle Angebot hinauszudenken und auch die Folgen für den Betrieb im Auge zu behalten. Bei Sondernutzungsplänen gilt es vor allem für angrenzende Betriebe, wachsam zu sein. Gar oft werden Hecken auf die Grenzen gebaut oder Wasserlinien neu geführt, was den Landwirtschaftsbetrieb einschränke. Im Fall von Kiesgruben und Deponien sei es von Vorteil, einen Rechtsanwalt einzuschalten. «Hier geht es um langfristige Projekte und um sehr viel Geld.»

Im Rahmen der Ortsplanung müssen die Gemeinden auch die Schutzverordnung überarbeiten. Das Gute: Wer direkt betroffen ist, wird im Rahmen der geplanten Erneuerungen direkt angeschrieben und erhält die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Wichtig zu beachten: Wer ein schützenswertes Objekt sein Eigen nennt, hat die Pflicht, es zu erhalten und zu pflegen. «Diese Eigentumsbeschränkungen können sehr weit gehen.» Schützenswert sind Gebäude und Objekte, aber auch Hecken, Moore und anderes mehr.
Auf die Füsse treten
Da die Gewässerraumausscheidungen ebenfalls Teil der Ortsplanung sind, mahnt Widmer auch hier, wachsam zu sein und von Beginn weg mitzureden. Bewirtschaftungsabstände zu ruhenden Gewässern und Fliessgewässern werden zum Teil massiv grösser. Ein Blick ins Geoportal auf die Grundlagenkarte Gewässerraum zu werfen und die angegebenen Daten zu überprüfen sei angebracht. Wenn gar die ersten Planer ohne Voranzeige aufkreuzen und Pfähle einschlagend des Landwirts Eigentum durchschreiten, «dann dürft ihr diesen ruhig auf die Füsse treten», so Widmers Tipp. «Es ist eine Unart, wenn auf fremdem Grundeigentum ohne Vorinformation geplant wird.» Frühes Mitwirken ist auch bei Strassenbauprojekten vorteilhaft. Bei 3.-Klass-Strassen, bei denen man als Eigentümer sehr stark in der Pflicht ist, lohne es sich, das gemeindeeigene Strassenreglement anzuschauen und mit den Nachbargemeinden zu vergleichen. «Ist die eigene Gemeinde knausrig, darf man auch mal aktiv werden.»
Bis zur Enteignung
Ob bei Gemeindegewässern oder übrigen Gewässern – als Anstösser ist man grundsätzlich wasserbaupflichtig. Das gilt für den Bau sowie für den Unterhalt. Sind an einem Ort Gewässerbauten geplant, ist wiederum ein Mitwirken von erster Stunde an wichtig. Gut beraten und koordiniert, ist vieles möglich. Andreas Widmer nennt das Beispiel Seez in Flums. Dort muss dank dem Mitwirken der Anstösser die Verbauung der Seez neu projektiert werden. Wasserbautechnische Ausnahme in der Region ist die Linth. Diese hat mit ihrem Linthwerk eine Sonderregelung.
Bei Werkleitungen besteht eine gute Praxis. Da wurden Entschädigungen ausgehandelt, die verbindlich sind. Immer im Hinterkopf gilt es zu behalten, dass das übergeordnete Enteignungsrecht gilt, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Daher kann das bei Nichteinlenken Enteignungen bedeuten. Dies trifft im Übrigen auch auf Wildtierkorridore zu. Beim Vorantreiben dieser Projekte sei der Kanton aktuell eher zurückhaltend. Das konnte Andreas Widmer in Erfahrung bringen. Es könne aber sein, dass das Bundesamt für Strassen (Astra) irgendwann im Zusammenhang mit einem Wildtierkorridor bei einer Autobahn aktiv werde. Wichtig zu wissen ist zudem: Nicht nur der Bund, auch der Kanton kann, wo das öffentliche Interesse im Zentrum steht, enteignen.
Aus der Hauptversammlung
Martin Thalmann trat als Präsident des Bauernverbands See und Gaster zurück. Die Versammlung hat Markus Bisig aus Wagen einstimmig als Nachfolger gewählt. Bisig wirkt bereits vier Jahre im Vorstand mit. Seinen Platz wird Michaela Schnider-Glarner aus Benken einnehmen. Ebenfalls zurückgetreten ist das Vorstandsmitglied Felix Holenstein aus Jona. «Bei der Fusion der beiden Bauernverbände See beziehungsweise Gaster wollte man jeder Gemeinde einen Vertreter zugestehen», erklärte Thalmann. Ein Vorstand dieser Grössenordnung sei nicht mehr zeitgemäss. Aus diesem Grund wird für Felix Holenstein keine Nachfolge gewählt.
Weiter galt es, die beiden demissionierenden GPK-Mitglieder Paul Grünenfelder und Stefan Hager zu ersetzten. Roger Brändli aus Ermenswil und Jörg Frischknecht aus Kaltbrunn übernehmen diese Funktion. Sämtliche Traktanden wurden einstimmig gutgeheissen. bas.

