Archivfund: Viehschmuggel bedrohte Schweizer Bestände
Ein Blick ins Archiv des «St.Galler Bauer» zeigt, was die Landwirtschaft vor 50 Jahren beschäftigte. 1976 warnten die Kantonstierärzte vor Viehschmuggel aus Frankreich und Deutschland und vor der Gefahr, Tierseuchen in Schweizer Bestände einzuschleppen.
Ein Blick zurück ins Jahr 1976: Viehschmuggel war damals nicht nur ein Problem für die Behörden, sondern wurde auch als Gefahr für die Tiergesundheit gesehen. Die Kantonstierärzte von St.Gallen, Thurgau und Schaffhausen warnten im «St.Galler Bauer» vor illegal eingeführten Kälbern und Rindern aus Frankreich und Deutschland. Sie befürchteten, dass dadurch Krankheiten wie Abortus Bang und Leukose in Schweizer Viehbestände gelangen könnten. Der folgende Artikel erschien 1976 im «St.Galler Bauer» und wird im Originalwortlaut wiedergegeben.

Viehbestände durch Viehschmuggel gefährdet
Der gegenwärtige Run nach Kühen und Rindern milchergiebiger Rassen verleitet leider vermehrt zum Schmuggel von Kälbern und Jungtieren aus Deutschland und Frankreich. Es scheint, dass insbesondere der Schmuggel von Schwarzfleckviehkälbern (sog. Friesen) aus dem benachbarten Frankreich in den Berner Jura ein grösseres Ausmass angenommen hat. In der Regel verbleiben diese Tiere dann etwa zwei Jahre in jurassischen Beständen und werden als trächtige Rinder verkauft, unter anderem auch in die Ostschweiz.
Abortus Bang* aus Frankreich
Dieser illegale Viehverkehr birgt eine grosse Gefahr der Seuchenein- und -verschleppung in sich. In Frankreich sind zum Beispiel die der Schweiz benachbarten Departemente stark mit dem seuchenhaften Verwerfen (Abortus Bang) verseucht. Da in Frankreich die konsequente Bangbekämpfung offenbar noch nicht mit Erfolg durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, dass sich immer wieder Kälber und Jungtiere anstecken. Die Infektion bleibt vorerst unerkannt und die Tiere erscheinen äusserlich so lange gesund, bis sie – trächtig geworden – verwerfen. Da erfahrungsgemäss beim überraschenden Abkalben bzw. Verwerfen keine Separation dieser Tiere erfolgt, ist der Bestand in der Regel nicht mehr zu retten und die Schlachtung aller Tiere des Bestandes unumgänglich geworden. Diese Gefahr ist den Landwirten der erwähnten Grenzgebiete offenbar wohl bewusst. Durch vorbeugende Spritzen wird versucht, das Ärgste zu vermeiden. Das führt aber nur zu einer Verschleierung des Krankheitsverlaufes, so dass das Erfassen dieser verlustreichen und auch für den Menschen gefährlichen Krankheit noch schwerer gemacht wird als es ohnehin schon ist. Derart gespritzte Rinder und Kühe können sogar scheinbar normal abkalben, obwohl in der Nachgeburt, würde sie untersucht, massenhaft Erreger des seuchenhaften Verwerfens gefunden werden könnten. Die Seuche frisst sich im Bestande weiter und bleibt verborgen bis entweder ein weiteres Tier verwirft oder die Kannenmilchprobe ein positives Ergebnis zeitigt.
Diese kurze Schilderung bedeutet alles andere als einen Schreckschuss aus einer Kanone, mit der auf Spatzen geschossen wird. Bereits sind in den Kantonen Schaffhausen, St.Gallen und Thurgau Bestände durch Schwarzfleckviehrinder, die über Ostschweizer Händler aus dem Berner Jura zugekauft wurden, angesteckt worden. Das sind Alarmzeichen, die jegliche Vorsicht rechtfertigen, und zwar noch auf längere Zeit hinaus, denn die Grenzverhältnisse und die Topografie im schweizerischen und französischen Jura erschweren den Zollorganen und der Tierseuchenpolizei ihre Kontroll- und Überwachungsaufgabe derart, dass vorläufig keine Besserung in Sicht ist. Der Zukauf von Tieren aus dem Berner Jura ist bis auf weiteres mit dem Risiko der Bangeinschleppung verbunden.
Leukose aus Deutschland
Bei geschmuggelten Tieren aus Deutschland ist die Gefahr des Rinderabortus Bang vielleicht etwas geringer. Hingegen kann die Leukose eingeschleppt werden. Das ist eine eher schleichende, ebenfalls schwer erkennbare, ansteckende und weitgehend unheilbare Krankheit, die in der Schweiz vorläufig praktisch noch unbekannt ist, in Deutschland aber grossen Schaden verursacht. Es ist nicht unbedingt nötig, sie durch illegalen Handel in die Schweiz einzuschmuggeln.
Die Unterzeichneten fordern deshalb Händler und Tierhalter in ihrem eigenen Interesse auf, nur Tiere zuzukaufen, deren Bang- und Leukose-freie Herkunft gesichert ist. Vorsicht geboten ist insbesondere bei Tieren ohne Ohrmarken oder solchen mit privaten Ohrmarken.
Abschliessend verweisen wir auch auf die diesbezügliche Bekanntmachung in den «Mitteilungen des Eidg. Veterinäramtes» Nr. 12/76, vom 29. März 1976.
Die Kantonstierärzte von
Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau
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