Schutzzone Niederriet: Glarner Bauern bekommen Recht

Seit Jahren wird rund um die nationale Schutzzone Niederriet in Bilten geplant. Nachdem die betroffenen Bewirtschafter gegen die Beschlüsse der Regierung Einsprache erhoben hatten, erhielten sie vom Verwaltungsgericht Recht. Ein Mutmacher für die Landwirtschaft.

Rund um das Schutzgebiet Niederriet in Bilten gab einen revolutionären Entscheid zuunsten der Landwirtschaft.
Rund um das Schutzgebiet Niederriet in Bilten gab einen revolutionären Entscheid zugunsten der Landwirtschaft.

Vielen Beschlüssen und Bestimmungen zugunsten der Naturschutzverbände hat die Landwirtschaft ohne Widerspruch zu folgen. Im glarnerischen Bilten haben nun einige Landwirte bewiesen, dass sich Einsprache lohnt. Das Verwaltungsgericht hat die Schutzplanung Niederriet zur Neubearbeitung komplett an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Bewirtschafter, Pressevertreter, Fritz Waldvogel vom Glarner Bauernverband, Biologe Marcel Züger und Juristin Veronika Britt versammelten sich am Donnerstag, 5. März, um den Torfschichtsee im Biltener Niederriet. «Es geht darum, aufzuzeigen, dass nicht alles, was von übergeordneter Stelle kommt, einfach richtig ist. Es ist eine Auslegung der Bearbeitenden, man darf und muss kritisch prüfen», sagte Fritz Waldvogel zu Beginn der Medienveranstaltung. Er ermunterte dazu, für eine Sache zu kämpfen, auch wenn – wie in diesem Fall – zunächst die Sachlage gegenüber den Umweltverbänden und Behörden als chancenlos ausgelegt wird.

Nach dem Gerichtsbeschluss

2018 hat der Regierungsrat einen Schutzbeschluss für die Ausdehnung des ganzen Gebiets erlassen. Die Einsprachen von sieben betroffenen Landwirten wurden jedoch erst 2024 abgewiesen. Darauf wurde Juristin Veronika Britt miteinbezogen, um vor dem Verwaltungsgericht in Glarus Beschwerde einzulegen.

In die andere Richtung schalteten sich darauf auch die Umweltverbände mit ihrer Beschwerde ein. «Zu diesem Zeitpunkt habe ich gemerkt, dass ich Unterstützung brauche, und habe mich an Biologe Marcel Züger gewandt», sagte die Anwältin rückblickend.

Juristin Veronika Britt vertrat die bäuerlichen Interessen beim Glarner Verwaltungsgericht.
Juristin Veronika Britt vertrat die bäuerlichen Interessen beim Glarner Verwaltungsgericht.

Vorschriften vs. Natur

«Es ist klar, wer hier arbeitet. Alle Pläne und Konzepte nützen nichts, wenn nicht Bauern da sind, die die Arbeiten ausführen», klärte auch Biologe Marcel Züger über die aktuelle Sachlage des Naturschutzes auf. Verbuschte und verwaldete Flächen weisen schlechtere Qualität auf, was eine von Umweltverbänden geforderte grössere Pufferzone nicht rechtfertige. Auch vor dem Verwaltungsgericht konnte bewiesen werden, dass im Niederriet mit den bestehenden Schutzbereichen keinerlei messbare negative Einflüsse vorhanden sind, die Erweiterungen rechtfertigen. Zudem wird im Punkt Qualität der Schutzflächen, die gesamtschweizerisch in geschützten Flachmooren seit 20 Jahren untersucht wird, laufend eine Verschlechterung festgestellt.

Ein Hauptproblem sieht Züger darin, dass die Pflegevorschriften wie beispielsweise Schnittzeitpunkte trotz teils massiv verlängerter Vegetationszeit stets gleich geblieben sind. «Hier sind zwei Bilder vom gleichen Tag. Das untere ist die Ökofläche, oben ein Bild einer bereits einmal gemähten Wiese.» So zeigte Züger anhand von Bildern, dass zuerst Pflanzenarten und folglich auch Insekten durch zu späte Nutzung verschwinden.

Von Naturschutzseite werde nie die eigene Position hinterfragt, kritisierte der Fachmann; mehr Fingerspitzengefühl wäre angebracht und das Regime einzustellen.

Biologe Marcel Züger zeigte die Nachteile von unflexiblen Vorschriften auf, wie der seit Jahren unveränderte Schnittzeitpunkt.
Biologe Marcel Züger zeigte die Nachteile von unflexiblen Vorschriften auf, wie der seit Jahren unveränderte Schnittzeitpunkt.

Zurück auf Feld eins

Das Glarner Verwaltungsgericht hat den Beschluss im Juni 2025 aufgehoben und zurück an den Absender, die Glarner Regierung, geschickt. Dies mit der Hauptessenz: Ihr müsst über die Bücher, ihr habt euren Job nicht gemacht.

Heftig kritisiert wurde vom Gericht vor allem die unzureichende fachliche und wissenschaftliche Grundlage. Ebenfalls zeigte der Beschluss willkürliche Zonengrenzen sowie unschlüssige Herleitungen der hydrologischen Zone auf.

Gesamthaft wurde zusammengefasst, dass der Regierungsrat es versäumt habe, die Sachlage komplett widerspruchsfrei und überprüfbar zu beschliessen. Es konnte nicht nachvollzogen werden, wie die Regierung zu dem Entschluss kam. Nebst den Wildtierkorridoren wurden alle Punkte der Beschwerde gutgeheissen und die Schutzplanung aufgehoben und dadurch an den Regierungsrat zurückgewiesen mit der Verpflichtung, sachliche Abklärungen zu machen.

«Das Einzige, was seit der Medienmitteilung dieses Entscheids im September 2025 passiert ist, ist meines Wissens die Einschaltung eines Juristen», so Britt weiter. «Ich glaube, Juristen sind nicht geeignet, um Naturschutzbeschlüsse zu kreieren.»

Der ebenfalls früher durch den Regierungsrat ignorierte Gemeindebeschluss wurde aufgrund von Ideologien der Verantwortlichen übergangen. Nun, einige Jahre und Kosten später, steht die Glarner Regierung in der Schutzplanung des Niederriets Bilten wieder auf Feld eins.

«Demokratische Entscheide sollten nicht zu Klagen führen», meinte Veronika Britt zur Ergänzung, und auch Züger ermunterte zur Mitsprache: «Die Verwaltung erstellt Vorschriften, denen die gesetzliche Grundlage fehlt. Wenn es dazu kommt, dass eigene ideologische Beamtenwünsche einbezogen werden, wird es oft sehr perfid in Salamitaktik aufgegleist. Wird vom Bürger ein Schritt verpasst, ist es zu spät.»

Elisabeth Schnyder war Initiantin der Einsprachen gegen die Schutzplanung Niederriet.
Elisabeth Schnyder war Initiantin der Einsprachen gegen die Schutzplanung Niederriet.

Schleichende Enteignung

«Man hat das Recht, sich zu wehren, wenn es um sein Eigentum und seinen Erwerb geht, sonst ist es wie eine schleichende Enteignung», ermunterte Juristin Britt. Das Verfahren zeige, dass es zwar mühsam, streng, kostenintensiv und nervenaufreibend sei, sich jedoch lohnen könne.

So ist auch Bewirtschafterin und Initiantin Elisabeth Schnyder dankbar über das Gerichtsurteil. «Wir als Pächter und Bewirtschafter hatten über all die Jahre kein Gehör, im Gegenteil, wir wurden seit 2012 mit unseren Anliegen ignoriert», so die Bäuerin. Seit 1945 wird das Gebiet rund ums heutige Schutzgebiet urbanisiert und kultiviert durch die Landwirtschaft. Seit 1970 wird das genannte «Juwel» Niederriet eidgenössisch geschützt. «Ich wünsche mir nur, dass wir von der Regierung eingebunden und auch Fachleute wie Marcel Züger einbezogen werden», sagte Elisabeth Schnyder zum Schluss.

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